Dienstag, 6. Oktober 2015

Aktuelles, Informationen, 65474 Bischofsheim,

Aktuelles und Informationen

Gedenktag an den 70. Jahrestag der Bombardierung von Bischofsheim am 13.Januar 1945

Zeitzeugen besuchen die Ausstellung im Heimatmuseum im "Alten Rathaus" und berichten von der Bombardierung der Gemeinde vor 70. Jahren! klick hier:  Video zur Ausstellung

Zeitungsbericht: Quelle Lokalanzieger: Lokalanzeiger Bischofsheim
Zeitungsbericht:  Quelle Rüsselsheimer-Echo  Bericht Rüsselsheimer Echo

Vandalismus und Kriminalität im Ort nehmen stark zu!

Quelle: Rüsselsheimer Echo, Mainspitze, Mainzer Allgemeine-Zeitung: 

Beipiele aus dem 1. Halbjahr 2014

Juli 2014 Polizistenmord in Bischofsheim  http://www.main-spitze.de/lokales/bischofsheim/fahndungserfolg-nach-todesschuessen-in-bischofsheim-57-jaehrigen-mann-festgenommen_14365812.htm
23 zerkratzte Autos:   Quelle:main-spitze.de/lokales/bischofsheim
23-fahrzeuge-in-bischofsheim-zerkratzt
Mehrere Feuer durch Brandstiftung:
Feuerwehr-Bischofsheim.Einsaetze
Brennende-Muelltonnen
Zunahme der Einbrüche:
Bischofsheim Einbruch-in-bischofsheim
Zunahme der Rauschmittel Delikte
Bischofsheim/person-auf-dach-in-bischofsheim

Zunahme des Vandalismus, Zerstörung von Bänken, Grünanlagen, Bäumen und Zerstörung von EInrichtungen auf Kinderspielplätze etc., 

Die Unzufriedenheit der BÜRGER/WÄHLER mit der Kommunalpolitik nimmt stark zu! Die öffentliche Ordnung und Ruhe ist gestört -  Aktionen der Verwaltung sind nicht erkennbar!

Die"Bürgerinititative Rettet den Steg" und "Rettet das Bürgerhaus" sowie die Aktion rettet die Bürgerhaus Gaststätte sind sichtbare Zeichen, dass die politischen Mehrheiten den Willen der Bürger Missachten und die Realität nicht wahrnehmen! 

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Aktion "Rettet das Bürgerhaus"

 AKTUELLE INFOS:   klicken sie hier:    http://buergerinitiative-bischofsheim.blogspot.de/

Sitzungen am 14.07.2015 KUBUS
und 23.07.2014 unbedingt besuchen hier soll über den Abriss entschieden werden!

Leserbrief vom 07.07.2015 lokale Presse:

Abriss Bürgerhaus gegen den Willen der Bürger?


Die politische  Mehrheitsfraktion im Gemeindeparlament von Bischofsheim  SPD/GRÜN/GALB hat die Weichen für einen Abriss des Bürgerhauses gestellt!  Für dieses Investitionsvorhaben wurden  nach mehr als 3 Jahren Vorbereitung weder eine komplette Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz auf der Grundlage der Bauteile mit Massen nebst detaillierter Kostenschätzung unter Berücksichtigung des Gebäuderestwertes im Vergleich zu einem Neubau  noch ein vollständiger Finanzierungsplan nebst  Wirtschaftlichkeitsberechnung mit kompletter Darstellung der Folgekosten der Investionsplanung für den Zeitraum von 5o Jahren vorgelegt?

 Ein Nachweis,  dass die kritische Wirtschaftlichkeitsgrenze für das Bürgerhaus im Falle einer Sanierung unter Berücksichtigung des Gebäuderestwertes und der Restnutzungsdauer erreicht ist, liegt ebenfalls nicht vor! Somit fehlt als Entscheidungsgrundlage dieses Projekt die Alternative  Sanierung im Vergleich zu einem Neubau -  wie üblich für Investitionen dieser Art - auf der Grundlage von  Facility Management Analysen!

Immerhin handelt es sich um ein Investitionsvolumen von  ca. 8 Millionen Euro bzw. bei 50 Jahren mit Folgekosten von ca. 600.000 Euro im Kapital von einer Investition von rd. 48 Millionen Euro die von den Steuerzahlern/Bürgern der Gemeinde getragen werden müssen! Die Bürger sind bei einem Schuldenstand der Gemeinde von derzeit ca. 30 Millionen und einem Zuwachs von ca. 3 Millionen pro Jahr nicht länger bereit die Ausgabenwut der Kommunalpolitiker durch höhere Gebühren, Grundsteuererhöhungen (Immobilienabgaben) hinzunehmen, da dies sozial unverantwortlich ist! 

Ferner werden sowohl  die Grundsätze einer ordentlichen Haushaltsführung als auch die Förderungsbestimmungen für den Einsatz von  Förderungsmitteln verletzt.  Den Vereinen und späteren Nutzern wurde nichts über die Höhe der Mieten/Pachten gesagt, da ein neues Bürgerhaus dann kostendeckende Mieten erforderlich macht!
 Hier wird bewusst Schaden der Gemeinde zufügt  und das Vermögen der Gemeinde geschädigt, wenn  einseitig ein Neubau  durch die Gemeindevertreter beschlossen wird, ohne Alternativen untersucht zu haben.
 Die Bürgerinitiative „Rettet das Bürgerhaus hat hierzu bereits vor 3 Jahren eine umfassende Darstellung ins Internet gestellt und fachlich informiert und für ein Bürgerbegehren erfolgreich 1.400 Unterschriften gesammelt!

Fazit: Die Bürger werden sich bei den kommenden Wahlen sich zu den  Entscheidungen der Kommunalpolitiker äußern! 

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 VORGESCHICHTE:

   
Vorbemerkung: Im Bezug auf das Projekt BÜRGERHAUS Bischofsheim wurden bereits umfangreiche Gutachten, eine Bereisung der  SPD Kreistagsfraktion (Presseartikel hier klicken!)
und zahlreiche politische Vorbereitungen sowie Fakten - wie den nicht notwendigen Abriss der Theodor-Heuss-Schule geschaffen ohne die eigentlich Betroffenen sowie die Steuerzahler
 "Bürger von Bischofsheim" in die Entscheidungsprozesse einzubinden.
 Alibi-Funktion mit einem Vereinsring und sonstigen parteipolitisch beeinflussten Abnickern solche Projekte anzugehen sind der falsche Weg!

Inzwischen wird auch klar warum Landrat Thomas WILL in den vergangenen Jahren mit fragwürdigen Arguemten persönlich die Ansiedlung eines überregionalen Lebensmittelmarktes der ökologisch und nachhaltig faire Lebensmittel im Sortiment führt unter einem parteilosen Bürgermeister in den vergangenen Jahren im Attich verhindert hat und damit sowohl Erträge aus dem Verkauf des Grundstücks an den Investor für die Gemeinde als auch eine attraktive ökologisch orientierte Architektur die diesen Ortsteil aufgewertet hätte durch persönliche Intervention und örtliche Demonstrationen mit seinen SPD Parteifreunden verhindert hat.

Eindeutige Ziele des Landrats, der sich permanent in die Lokalpolitik zu Lasten der Gemeinde und der Bürger einmischt: Errichtung einer Schulkantine für die "Georg-Mangold-Schule", Erweiterung der Ausbildungsgastätte von der die Bischofsheimer nichts haben, Ersatz der Kita und Verlagerung in das kontaminierte Theodor-Heuss Grundstück in Verbindung mit einem Ramschdiscounter zu Lasten der Gemeinde und ihrer Bürger/Steuerzahler!

 Auf lokaler Ebene wird dies von seinem Sohn Karsten Will (Student)  als SPD Ortsvereinsvorsitzender  in Verbindung mit dem Fraktionsvorsitzenden und Parteigenossen Soliga unterstützt!  

Teure Alibi Gutachten wurden auf Kosten der Gemeinde hierfür aber bereits beauftragt obwohl das Gebäude Bürgerhaus noch eine wirtschaftliche Restnutzungdauer von 50 Jahren hat und in den veragangenen Jahrzehnten  lediglich  nur unwirtschaftlich betrieben wurde!  Der Vergleich mit anderen Bürgerhäusern im Kreis beweist was machbar ist!

Das Thema Modernisierung oder Neubau des Bürgerhauses erfordert  im Interesse alle Bischofsheimer Bürger & Steuerzahler nach einer detaillierte Bestandaufnahme, Massen & Kosten vor allem eine betriebswirtschaftliche Analyse und umfassende Informationen und keine populistische politische Entscheidung der Betonfraktion (SPD/GRÜN/GALB), die sich ohne jegliche wirtschaftliche Betrachtungsweise unter Berücksichtigung u.a. der Folgekosten Denkmäler zu Lasten der Bürger setzen will! 

Die Herren W. und Ihr Anhänger sollten im Interesse der Demokratie und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde aber nur das entscheiden wozu die Bürger wirtschaftlich in der Lage sind! 

Wäre die örtliche "WILL-aber-nicht-Kann SPD Politik" ein Familienbetrieb oder ein Privatunternehmen, so wäre unsere Gemeinde längst pleite!



WIRTSCHAFTLICHKEITS-ANALYSE SANIERUNG ODER NEUBAU (Stand: 28.11.2012)


ANALYSE UND BEWERTUNG DER VORLAGE DES BÜROS WEP GmbH & Co.KG Dresden, Leipzig etc., vom 28.11.2012 im Bauausschuss der Gemeinde Bischofsheim


Eine Analyse der Dokumentation der Untersuchung des Büros WP Gruppe für Sanierung oder Neubau Bischofsheim Bürgerhaus, Ausbildungsrestaurant und  Kindertagesstätte zeigt, dass der Auftraggeber lediglich einen Kostenvergleich der beiden Varianten beauftragt hat und damit eine umfassende wirtschaftliche Projektanalyse mit Finanzierungsplan und Folgekosten für die Gemeinde  aufgrund der Konzeptlosigkeit und mangelhafter Vorgaben nicht erfolgte!

Das Fehlen der wirtschaftlichen Aspekte  und deren Folgekosten ist  für eine finanzschwache Kommune aber wichtiger als eine reine Kostenbetrachtung mit den Zielvorgaben einer städtebauliche Erweiterung des gesamten Areals und Flächenverwertung für neue Verkaufsflächen für Sortimenter, Erweiterung der Kreis Schulmensa bzw. Parkplätze für Altenheim Betreiber.

Untersucht wurden von den Architekten gemäß dem Auftrag der Gemeinde ausschließlich ein Kostenvergleich der Bruttogeschossfläche des bestehenden Bürgerhauses zu einem Neubau in gleicher Größe wie der Bestand ergänzt um Alternativen für eine Wohnbebauung bzw. Gewerbe und der Wahrnehmung der Kreisinteressen – vertreten durch den Landrat Will-  zur Erweiterung einer Schulmensa.

Schlussfolgerung: Es wurden ausschließlich die vorhandenen  Plandaten  bei der Kostenschätzung Neubau und Kostenschätzung Modernisierung in die Analyse aufgenommen und münden in eine Entscheidungsmatrix aus der sich der Entscheider die jeweilige Variante zurechtbasteln kann

Kern einer kritischen Beurteilung der Vorlage ist infolgedessen, dass  weder eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, keine Untersuchung der Finanzierung  noch eine Untersuchung der projektbezogenen Folgekosten herangezogen wurde, die im folgenden aber die Hauptargumentation dieser Untersuchung darstellt.

Vorbemerkung es ist davon auszugehen, dass der Auftraggeber, die Gemeinde Bischofsheim ausschließlich eine Kostenanalyse im Hinblick auf eine 


Kostenentscheidungs- Matrix als Kosten-Nutzen-Analyse Modernisierung- versus Neubau beauftragt hat, ohne eine Betrachtung der wirtschaftlichen Determinanten.

 Die Untersuchungen  dieser  Analyse   (in der Tabelle nachstehend detailliert wiedergegeben) übernehmen die Basisdaten der WEP , bei denen  bei einem Neubau von einer  Kostenschätzung von 13 Mio. Euro ausgegangen wird.

Diese Kosten sind jedoch nicht vollständig, da dieser Wert ohne die Kosten der Restwertvernichtung (3 Mio.), die fehlenden Ansätze für Abrisskosten (1 Mio.) und ohne die fehlenden Stellplatzkosten (ca. 170x30000= 5,1 Mio. Euro) sowie die Kosten der städtebaulichen Neuordnung (neue Erschließung Schulstrasse)  berechnet wurden.

Erläuterung:
 Neubau Bürgerhaus 7.680.000 Euro
 Ausbildungsstelle Werkstätte 2.389.000 Euro
 KITA  2.105.000 Euro
Sonstige 827.000 Euro 
Summe 13 Millionen Euro

-Hinzu kommen die Abrisskosten von 1.043.000 Euro
-Grundstückskosten 1 Mio Euro
-Restwertvernichtungskosten des Wertes der vorhandenen Gebäudeteile 3 Mio Euro
-Entschädigung des Barwert der vorh. Photovoltaikanlage  ca. 500 Euro Riedwerke)
.
 Vernachlässigt wurde bei der Untersuchung vor allem, dass das Gebäude einen aktuellen Gebäuderestwert von ca. 3 Millionen  Euro hat,  so dass bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Gebäuderestwerernichtungskosten von 3 Million zum Ansatz zu bringen sind.

 Ferner wurde nicht berücksichtigt dass der vorhandene Grundstückswert von ca. bei einem Bodenwert von 340 € pro Quadratmeter ca. 1 Millio Euro in Ansatz gebracht werden muss.

Die Schaffung von ca.170 Stellplätzen, der Straßenumbau, umfassende Änderung der Erschließung  fanden eben wenig Berücksichtigung wie die Entschädigung für die vorhandene Photovoltaikanlage der Riedwerke und deren Restwertkapitalisierung.

 Die Gesamkosten bei einer wirtschaftlichen Betrachtung betragen somit: 17.044.000 Mio. Euro ohne Stellplätze , Grundstückskosten und Erschließung.


Fazit: D.h.  der reine Kostenvergleich zwischen  (siehe Modernisierung und Neubau) wurde durch das Büro WIP lediglich auf der Grundlage Länge mal Breite mal Höhe d.h. brutto Geschossfläche und umbaute Raum ohne sonstige Faktoren die für eine wirtschaftliche Analyse des Projekts maßgeblich für die Entscheidungsträger ist vorgelegt.


Forderung:

Für eine praxisnahe  Projektanalyse , die auch einer Bank zur Finanzierung vorgelegt werden kann, wird  aber eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung unter der Berücksichtigung der unten genannten Faktoren erforderlich.

D.h. in den Gesamtkosten und  in einer korrekten Kostenvorlag und Analyse der Kosten-Nutzen-Analyse des Büros WB fanden 6,6 Millionen EURO  keinen
Eingang für die Entscheidungsträger.

Einer realistischen Projektfinanzierung ist im Gegensatz zu einem reinen Kostenvergleich eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung  zu Grunde zu legen,  die in dieser Vorlage  wie folgt dargestellt wird.

 Finanzierung:

Die Finanzierung wurde unter Berücksichtigung eines Zuschusses  des Landes  Hessen, der bis spätestens 31.3.2013 beantragt werden müsste erstellt.  Als Zuschuss ist maximal von 1,2 Million auszugehen,  so dass insgesamt  noch 11.844 Mio. Euro  zu finanzieren wären die sich  bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung wie folgt darstellen. (Jeweils in TDE)

1. Eigenkapital Grundstück Finanzierung 4 % 40 TDE per anno
2. Tilgung  118  Euro
3. Hypothek  415 Euro
4.Tilgung 1%  118 Euro
5. AfA 1%  118 Euro
6.Instandhaltungskosten 5 % 12.975 Euro
7. Betriebskosten 4 % 10.380
8.Verwaltungskosten 3 % 7.785 Euro
9. Mietausfall 1000 Euro

Summe per anno somit Euro 32.831 TDE Euro p.a.

Dem entspricht  bei sechs Euro/qm Monat einer  kalkulatorischen Miete mit einem Ertrag von 186.840 Euro so dass ein Fehlbetrag pro anno 154.009 Euro entstehen würde  falls keine kostendeckende Miete von 6 Euro pro qm Monat erzielt wird.

Bei 5 % Kapitalmarktzinsen bedeutet dies bei einer Kapitalisierung  dieses Verlustes (Unterdeckung) auf 50 Jahre ein Verlust für die Gemeinde von im Falle eines Neubaus von 7.799.429  Millionen EURO.

 D.h. ein Neubau bei unwirtschaftlichen  Mieterträgen oder keinen Erträgen (unter 6 Euro/qm/Monat)  würde in 50 Jahren wieder den doppelten Betrag der Urspungsinvestition zur Folge haben d.h. Totalverlust und ist wirtschaftlich nicht finanzierbar!

Die kalkulatorische Miete  für einen wirtschaftlichen Betrieb des Bürgerhause würde um eine Kostendeckung zu erreichen bei 6  € pro Quadratmeter liegen..

Zusammenfassung: D.h. der Kosten-Nutzen-Analyse des Büros WP fanden 6,6 Millionen € keinen Eingang.

Für die Entscheidungsträger einer  Projektfinanzierung ist im Gegensatz zu einem reinen Kostenvergleich eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich, die in der Anlage  beigefügt wird.

Da die Finanzierung vom unter Berücksichtigung eines Zuschusses den des Landes der bis spätestens 31.3.2013 beantragt werden müsste, wären zwar mit  Zuschüssen von 1,2 Million zu rechnen, dies erfordert jedoch Baurecht d.h. eine weitere Kostenvorlage für einen Bauantrag durch die Gemeinde bedeutet ohne dass die Gesamtfinanzierung des Projekts sicher gestellt ist.

Die Refinanzierung für die Gemeinde bei dem derzeitigen Schuldenstand von ca. 25 Millionen in Höhe von insgesamt 12.000.844 auf dem Kapitalmarkt  stellt sich zusätzlich als sehr problematisch dar.

Betriebswirtschaftliche Analyse:

Mit Hilfe der Ermittlung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze nach der Annuitätenmethode lässt sich das Verhältnis der Modernisierungskosten zu den gesamten Neubau Kosten in Prozent ermitteln, um eine finanzmathematische Entscheidungsgrundlage zu erhalten.

Erläuterung: Bei einer rein technischen Betrachtung des Kostenvergleichs entsprechen diese 36 % bei einem Kalkulationszinsfuß 5,5% und einer . Restnutzungsdauer des Altbau 50 Jahren Restnutzungsdauer Neubau 100 Jahre als kritische Grenze laut Annuitätstabelle 95 Jahre

Die Bereinigung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und  unter Berücksichtigung der Mieterträge beträgt somit Altbau Mieterträge kalkulatorische per anno 93.420  Euro entspricht drei Euro pro Quadratmeter. Neubau 186.840 Euro bei sechs Euro pro Quadratmeter und Monat.

Die Ermittlung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze nach der Annuitätenmethode ergibt sich aus dem Verhältnis der Modernisierungskosten zu den gesamten Neubau Kosten in Prozent. (Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunktes einer Immobilien-Investition)

FazitDas Verhältnis der Modernisierungskosten zu den gesamten Neubaukosten ergibt, dass  bei wirtschaftlicher Betrachtung der Ersatz bei 43 % der vergleichbaren Neubaukosten liegt und die Ermittlung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze nach der Annuitätenmethode Methode eindeutig zeigt, dass es wirtschaftlicher ist zu modernisieren als einen Neubau zu errichten, vor allem da hierdurch weder Betriebs-noch Verwaltungskosten geringer würden!

 Es ist sehr kritisch zu betrachten das bei einem Neubau ein Jahresverlust von 237.325 Euro bei einer Nutzungsdauer von von 50 Jahren somit ein Totalverlust von 11.866.252 € entsteht ohne dass der Haushalt der Gemeinde dies hergibt!

Empfehlung: Es kann daher aus Wirtschaftlichkeitsgründen ausschließlich die Modernisierung in mehreren  Planstufen und Durchführungsabschnitten und Gewerken unter Einschaltung örtlicher  Betriebe empfohlen werden, die bei der bestehenden Gebäudesubstanz eine wirtschaftlichere Lösung darstellt.

Bewirtschaftungskosten

Selbst die Untersuchung der Bewirtschaftungskosten des jetzigen Bürgerhauses zeigt, dass mit Energiekosten von insgesamt 30.438 Euro (d.h. 3,25 Euro pro qm und Monat)  diese im Toleranzbereich liegen wobei die Energiekosten des Bürgerhauses selbst um 2/3 niedriger sind  als in dem Restaurant und der KITA.

 Betriebskosten

Die Betriebskosten aktuell mit insgesamt 49.000 Euro p.a. (54,43 pro qm und Jahr) zeigen,  dass es sich bei den Kosten und Mängeln nahezu ausschließlich um unterlassene Instandhaltung handelt die bei einem Neubau bei gleicher mangelhaften Unterhaltung ebenso entstehen dürften.




Es stellen sich daher für die Bürger und Steuerzahler an die politisch Verantwortlichen folgende Fragen:


  • Warum wurde das Gebäude "Theodor-Heuss-Schule"  bereits vor Jahren abgerissen obwohl es noch eine wirtschaftliche Restnutzungdauer hatte und durchaus hätte umgenutzt werden können? Hier wäre Platz für Vereine vorahnden gewesen - selbst eine Konzeption eines örtlichen Architekturbüros war vorhanden! Wer hat dies verhindert und warum?
  • Das Grundstück "Theodor-Heuss-Schule" wurde seit über 100 Jahre in Bischofsheim von Bürgern und der Bahn als Deponie genutzt und ist stark kontaminiert!
  • Kindergarten oder sonstige Nutzungen sind ausgeschlossen solange kein Entsorgsgutachten und die Risiken bekannt sind!
  • Die Kosten der Altlasten sind weit höher als der Wert des Gutachtens des Verkehrswertes!!! Soll hier die Gemeinde durch den Kreis im Falle eines möglichen Kaufs geschädigt werden?
  • Eigentümer des Grundstücks ist der Kreis Gross-Gerau. Warum sollte die Gemeinde Bischofsheim dieses Grundstück mit bekannten Altlasten erwerben ? Art und Mass der baulichen Nutzung dieses Grundstücks ist somit Sache des Eigentümers, des Kreise Gross-Gerau und nicht der Gemeinde Bschofsheim!
  • Warum werden auf Kosten der Gemeinde für ein Grundstück des Kreises bereits teure Gutachten für die Verwertung im Auftrag und zu Lasten der Gemeinde Bischofsheim und ihrer Steuerzahler erstellt? 
  • Eine anteilige Förderung der Vorbereitungskosten aus Steuermitteln der Massnahme "Einfache Stadterneuerung  "An der Bahn" ist förderungsrechtlich keinesfalls zulässig! (Sie AVV Hessen)
  • Warum soll die Gemeinde Bischofsheim eine Kantine für die Mangold-Schule auf ihrem Grundstück errichten für die der Kreis Kostenträger ist? Der Kreis ist heute bereits unter dem Schutzschirm - dies hätte zur Folge dass sogar das Mittagessen der Schulkinder (siehe Gesamtschule Ginsheim von den Bischofsheimer Bürgern zu zahlen wäre!) Warum wird der Bischofsheimer Haushalt bereits heute mit Kreis-und Schulumlage von 68% belastet obwohl Bischofsheim nichts zu verteilen hat und die Gebührenschraube bereits am Anschlag der Schmerzgrenze für die Bürger liegt! 
  • Warum soll die Gemeinde Bischofsheim Köstenträger für eine Ausbildungswerkstatt des Kreises Gross-Gerau sein, die keine nachhaltigen Mieterträge erbringt und in der kein Bischofsheimer Jugendlicher ausgebildet wird?
  • Warum soll ein bestehendes Bürgerhaus abgerissen werden das noch eine technische Restnutzuungsdauer von mindestens 50 Jahren hat (vgl. sonstige Bürgerhäuser wie Bauschheim etc.) statt eine nachhaltigen Ertragssituation zu erreichen die auch Investitionen für die unterlassene Instandhaltung sicherstellt?
  • Warum wurde kein termingerechter Antrag auf die Aufnahme in das Landesprogramm gestellt, obwohl gemäß Verwaltungsrichtlinien über den Einsatz dieses Projekt nicht förderungsfähig ist!
  •  Warum erklärt die SPD den Bürgern nicht klipp und klar die Wahrheit, dass man bereits Absprachen mit dem Betreiber des Altenheimes zur Erweiterung hat, der Kreis sein belastetes Grundstück Theodor-Heuss-Schule los werden will und dafür die völlig intakte Kita und das Bürgerhaus geopfert werden sollen?
  • Warum werden die Bürger so hinters Licht geführt und sollen dies auch noch alles bezahlen?
  • Sogenannte "Runde Tische" - wie dies von der schwachen SPD Bürgermeisterin Ulrike Steinbach als Lösungen bei Entscheidungsunfähigkeit immer vorgeschlagen wird, sind reine Alibiveranstaltungen (siehe Thema Bürgerhaushalt), da die Vorgaben politisch und nicht sachgrecht d.h. wirtschaftlich und fachlich qualifiziert erfolgen!
         

BÜRGERINITIATIVE: Aktion "Rettet den Steg"

AKTUELL: VIDEO ABRISS STEG am 23.11.2013 
Bitte hier klicken:    ABRISS STEG BISCHOFSHEIM 23.11.2013





Anstatt Entscheidungen zu treffen und zu handeln und die Bürger über die Hintergründe und Fakten zu informieren erfolgt hier ein Pseudo "Aktionionismus". Statt unverzüglich auf die Fachgutachten der Bahn- Brückenbauingenieure zu reagieren, die das Stahlbauwerk seit Jahren betreuen und klare Vorgaben für das Immobilienmanagement der Gemeinde seit dem Ankauf vorgegeben haben wird nicht gehandelt.

Ist der Bürgermeisterin eigentlich bewusst, dass sie in ihrer Eigenschaft als Verwaltungschefin gemäß ihrem Amtseid  Ihre  Entscheidungen  politisch unabhängig im Interesse aller Bürger zu treffen hat - von deren Steuergeld sie schliesslich bezahlt wird und nicht vom Landrat oder einer Parteigruppierung.

Daher ersetzen teure Gutachten und externe Berater und Event-Manager nicht die Entscheidungskompetenz die parteiunabhängig und gemäß ihrem Amtseid kollegial in Verbindung mit dem demokratisch gewählten Gemeindevorstand gemäß der Verfassung der HGO zu erfolgen hat. 

Es ist höchst erfreulich dass am Beispiel "maroder Steg" sich inzwischen fast 1/3 der Bürger aus Bischofsheim sich an der Aktion "Rettet den Steg" beteiligen und die Mitwirkenden fachlich kompetent und mit grossem Engagement die Verwaltungschefin, die Parteien und deren Gemeindevertreter fachlich davon überzeugen werden, was zu tun ist!

Die neueste Stellungnahme der IG Steg zeigt, dass der Sachverstand der Bürger für die Gemeinde wertvoller ist, als die Pseudo-Gutachten und das Nichthandeln von "ROT-GALB_GRÜN." bite hier anklicken:  Artikel in der Mainspitze 

Dies ist ein zeitnaher Beweis, dass die Beteiligung der Bürger an demokratischen Entscheidungsprozessen in einer kleinen Kommune wichtiger ist als ideologische Machtkämpfe oder Parteistrategien auf Kreis und Landesebene!
  • Geschehen ist an dem Stahlbeton Bauwerk seit dem Kauf durch die Gemeinde im Jahre 1994 wie bei fast allen Immobilien der Gemeinde nichts!
  •  Die Instandhaltungsverpflichtungen für eine Immobilie gilt auch für eine Gemeinde und deren Mitarbeiter im Fachbereich Immobilien Management!
  • Bereits im Jahre 1996 fordert der Städte-und Gemeindebund die Gemeinde auf die in einem Gutachten aufgeführten Mängel auf Kosten der DB AG zu beseitigen. Die Gemeinde (1996 unter alleiniger SPD Mehrheit) unternahm bisher nichts um das Bauwerk zu sichern! 
  •  Ausschlussfristen für eine Beseitigung von bestehenden Unfallgefahren laufen bereits Ende Juli 2012 ab.
  •  Stattdessen aber erfolgt die politische Antwort der Mehrheitsfraktion mit dem Mittel des Bürgerprotestes und des Profilierungsversuches einer Rettung durch ein Gegengutachten! 
  • Statt eine Ausschreibung vor dem Zeitpunkt weiterer Material-und Lohnerhöhung im November 2012 einzuholen glaubt die Politik die Lösung in der Forderung nach Zuschüssen aus Steuergeldern zu finden.
  • Da werden auf Kosten der Steuerzahler 2 Bundestagsabgeordnete unterschiedlicher Parteien aus Berlin eingeflogen sowie 1 Landtagsabgeordnete und 1 Landrat  zu Presseterminen zum Orts-Phototermin präsentiert! (Fluglärmgegner hinhören).
  •  Einziges Ziel der Aktionen: Wie kommen wir an Steuergelder um Versäumnisse von unterlassenen Investitionen in der Verhangenheit bei leeren Kassen auszubügeln! 
  Fakt ist: Warum wurden die Auflagen des Bahngutachtens durch die Verwaltung nicht   umgesetzt?
  • Was soll ein neues Gutachten das die Bürgermeisterin beauftragt hat bringen? Da Gefahr im Verzug ist und die Verkehrssicherheit gefährdet ist besteht dringend Entscheidungs-bzw. Handlungsbedarf!
  • Warum wurde durch das Bauamt der Gemeinde noch keine Ausschreibung für einen Abbruch gestellt - da bekannterweise auch hier für die Bahn ein zeitlicher Vorlauf von 12-24 Monaten erforderlich wird?
  • Im Falle eines Unfalls regelt der Staatsanwalt die Fristversäumnisse und keine Gegengutachten oder politische Forderungen und persönlichen Versäumnisse! 
  • Warum werden nicht bereits EU weite Ausschreibungen getätigt um Alternativen für konstruktive Brückenvarianten ( z.B. aus Leichtbaumaterialien wie Alumnium gemäß DIN 4113 bzw. EE1999 Eurp 9) wie diese international bereits im Brückenbau bereits Anwendung fanden als Entscheidungsgrundlage zu erhalten.

 

Gefahrenpunkte für Radfahrer in Bischofsheim


Aktuell: Hier finden Sie einen YOUTUBE Beitrag zu den Gefahrenpunkten für Radfahrer in 65474 Bischofsheim! Die Mehrheitspartei SPD/GRÜN hat sich vollmundig und ideologisch überfrachtet zwar das Ziel gesetzt Radwege zu verbessern !

Falls auch Sie Unfallschwerpunkte und Gefahren für Radfahrer feststellen geben Sie Ihre Meldungen in den folgenden Link ein: Meldeplattform Radverkehr Region Rhein-Main:

Link: http://www.meldeplattform-radverkehr.de/

 Fakt ist: Ausser einem Schaufensterantrag im Kommunalparlament und Spazierfahrten geschieht nichts!
Beweis: Siehe Video
http://youtu.be/gWlQsMaUD8c

Vorschlag: Aktive Beteiligung der Bürger an der Verkehrsplanung.

 

SPD Vorschlag Photovoltaikanlagen entlang der Autobahn

Quelle: Mainspitze hier klicken: Photovoltaikanlagen entlang der Autobahn

Analyse:
An diesem Antrag dokumentiert sich die Konzeptionslosigkeit und die Entscheidungsstrukturen der sogenannten Koalition von GALB/GRÜN/SPD in einem Gemeindeparlament! Zum grünen Kernthema "Photovoltaik" bringt die SPD Lobby Vorschläge in die Diskussion ein, die vor 20 Jahren aktuell gewesen wären. Der Koalitionspartner GALB/GRÜN wird nicht gefragt - es wird direkt mit JUWI schon verhandelt! Das Paket geht dann als Prüfauftrag an den Gemeindevorstand und die Bürgermeisterin - die vielleicht noch ein Gutachten dazu machen lässt! Alternativen werden weder mit dem Koalitionspartner noch den Bürgern diskutiert! So kann Demokratie nicht funktionieren! Es dokumentiert damit präzise, dass es in dieser 3er Koalition nicht um die Sache, die Bürger und örtlichen Handwerksbetriebe, sondern lediglich um Posten und Macht und Lobby Arbeit geht!

Beurteilung des Vorschlags:

Zum SPD Antrag im Bischofsheimer Bauausschuss: „Photovoltaikanlagen entlang der Autobahn, Bahn etc.“

Die Mehrheitsfraktion von SPD/GRÜNE/GALB hat am 16.06.2012 im Bauausschuss einen Antrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage entlang der A60 und der Bahn beschlossen, in dem die Firma JUWI - eine Vertriebs – Finanzierungs- und Anlagegesellschaft für Photovoltaik bereits benannt wird, obwohl es Bischofsheim mehrere fachlich qualifizierte Gewerbebetriebe gibt, die seit über 20 Jahren bei vielen Bürgern private Photovoltaikanlagen errichtet haben und hier auch ihre Steuern zahlen. Dass hierfür von der Gemeinde Bebauungspläne, private Grundstücksflächen und viel Geld erforderlich würde scheint die Antragsteller nicht zu interessieren. Ist dies bereits ein Ergebnis der von der Koalition SPD/GRÜNE/GALB  für Bischofsheim geforderten Gewerbeförderung aus?

Die Bürger, die seit Jahren mit dem örtlichen Handwerk bereits hoch effiziente Anlagen aus deutscher Produktion betreiben erwarten aber von unseren Kommunalpolitikern keine Werbung zur Förderung des Absatzes von Zertifikaten von windigen Abschreibungsgesellschaften, an denen nur besser verdienende Profit machen, sondern stattdessen eine Unterstützung der örtlichen Fachbetriebe und Lösungen die zu einer Senkung der örtlichen Strompreise führen.

Leiden die örtlichen Genossen und GALB/GRÜN der Mehrheitsfraktion inzwischen unter erheblichem Realitätsverlust? Aus den Zahlen der Einkommensstruktur der örtlichen Steuerzahler und Bankkunden lässt sich absehen, dass kein Bischofsheimer Bürger sich finanziell an solchen Phantasien eines Genossenschaftsmodells beteiligen kann!

Statt daher Schaufensteranträge einzubringen sollte von den Fakten ausgegangen werden, dass Photovoltaik in Bischofsheim bereits Realität wurde, bevor dieses Thema Spielball der Interessenlobby und Ideologien wurde. Nach einem Vierteljahrhundert Praxis – teilweise ohne Steuergelder errichteter Anlagen und ohne EEG-  stellt sich örtlich die Thematik der Energiewende eher wie folgt dar:

Die Erzeugung von Strom auf der Basis von Photovoltaik erfolgt in Bischofsheim  derzeit bei schon fast 30% der privaten Haushalte von ihren eigenen Dächern ohne Landschaftsverbrauch!
Um für die örtlichen Verbraucher eine Senkung des Strompreises (Beschaffungspreis 33% des Strompreises mit sinkender Tendenz um 21% gegenüber 2009) zu erreichen bedeutet dies, die  Kostenfaktoren des Strompreises zu analysieren. Kern einer ideologiefreien lokalen Energiewende ist es daher nicht eine Erweiterung  der Produktion zu Lasten aller Verbraucher - wie die SPD es will-  zu erreichen, sondern die Kostenfaktoren wie das Netznutzungsentgelt (29%), die Konzessionsumlage (6) und die Vertriebskosten (2%) zu senken.
Im Klartext: Die Einspeisung, Verteilung und Speicherung der örtlich produzierten dezentralen Anlagen der Solarenergie bringt erhebliche betriebswirtschaftliche Kostenvorteile als die Produktion subventionierten Solarstroms den alle zu bezahlen haben und nur wenige Vorteile haben.
In Kürze werden an dieser Stelle alternative Berechungen vorgestellt die in Verbindung mit dem Gewinner des Innovationspreises der deutschen Wirtschaft 2012 und der Firma Microsoft entstanden sind. Veraltete Konzepte der Solarlobby gehören ins Archiv!

D.h. die Aufgaben der Kommunalpolitiker in Sachen lokaler Energiepolitik im Interesse aller Bürger und nicht für Kapitalanleger besteht aktuell darin
  • den Rückkauf des Stromnetzes in Bischofsheim anzustreben, d.h. den seinerzeitigen Verkauf des Netzes der ÜWG Groß-Gerau bzw. an die Stadtwerke Mainz  bzw. die RWE wieder rückgängig zu machen! (Vgl. hierzu auch Capri Reise einschlägiger SPD Politiker).
  • Einspeisung der auf den privaten Solardachflächen bereits vorhandenen Energieeinspeiser aus Photovolataik ins kommunale Netz. 
  • Ziel einer örtlichen Energiepolitik im Interesse aller Bürger bedeutet die Zusatzbelastungen durch fremde Netzbetreiber zu vermeiden und bei Verlängerung des Konzessionsvertrages für das örtliche Stromnetz unserer Gemeinde durch eine kompetente Verhandlungsführung dieses Netz wieder zurück an die Kommune zurück zu gewinnen mit einer Beteiligung der Gemeinde am Ertrag.
  • Das heisst aber auch die individuellen Netzentgelte mit den örtlichen privaten Einspeisern von Strom aus  Photovoltaik wären in gesonderten Verträgen zu verhandeln und zu einem Bürgernetz zusammen zu führen! 
  • Nur so kann das Ziel einer örtlichen Energiewende erreicht werden! Nicht das Vermögen von reichen Genossen- bzw. Bürgerbeteiligungsmodellen sollte durch Erhöhung Ihrer Renditen aus Kapitalbeteiligungen an Abschreibungsgesellschaften für Photovoltaik und Energie durch Bereitstellung von Grundstücken und Planungsrecht erhöht werden, sondern die  Interessen der Bürger-und Mieter mit dem Ziel niedriger Strompreise haben Vorrang!

Haben GALB/GRÜN und SPD die Energiewende in Bischofsheim  verschlafen?

Die Entscheidung der Bundeskanzlerin und Physikerin Merkel  zur Abschaltung  sämtlicher Atomkraftwerke in Deutschland ist längst Geschichte. Hinzu kommt, dass die Förderung der Photovoltaik in Deutschland  bereits 2012 zu einem Überangebot  von regenerativer Energie geführt hat,  so dass der am Markt gehandelte  Strompreis an der Strombörse in Leipzig  zeitweise bis  auf 1 Cent gefallen ist. Bedauerlicherweise  haben wir Verbraucher aber davon nichts, da Steuern, Abgaben und vor allem durch erhebliche Netzgebühren den Strompreis bestimmen! Hier gilt: Die Eigentümer der Stromnetze aber haben die Lizenz zum Geld drucken.


 Diese Fakten haben bereits viele Gemeinden in Deutschland erkannt und gehandelt indem Sie Ihr eigenes Stromnetz betreiben. Diesen  wichtigsten 3. Schritt der Energiewende die Unabhängigkeit von überregionalen Versorgern zu erreichen bringt sowohl langfristige Kostenvorteile für die Bürger und die örtlichen Haushalte.

Sind die Stromnetze im kommunaler Hand  und werden zusätzlich die örtlichen Photovoltaikanlagen ins örtliche Netz eingespeist und nur die Spitzenlast zugekauft lassen sich sowohl die Netzkosten, Konzessionsabgaben, Werbungs-und Vertriebskosten etc. einsparen  und damit der Strompreise für die Bürger billiger gestalten( ca. 1/3  des Strompreise sind nur Netzkosten mit steigender Tendenz,  denn je mehr Windkraftparks und Photovoltaikanlagen ans Netz gehen desto stärker steigen die Netzkosten)!

 Bei den derzeitig historisch niedrigen Zinsen und der geeigneten Technik ist dies auch für kleine Gemeinden finanzierbar, organisierbar  und ein wichtiger  Standortvorteil.

Fakt ist, dass die Bürger in Bischofsheim  bereits über 100 Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung errichtet haben  und im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Haushalt 2012 zu diesem Thema bereits konkrete Vorschläge vorhanden waren.  Leider hat sich aber weder die Verwaltung noch die Politik  mit dem Vorschlag zur Einspeisung von Photovoltaik und der technischen und organisatorischen Lösung beschäftigt, sondern in Bischofsheim beschäftigen  sich die örtlichen Grünen/GALB und die SPD  immer noch mit dem Thema der Förderung des weiteren Ausbaus der Photovoltaik und dies trotz tiefroten Haushalts!


Daher war auch die Veranstaltung im Palazzo am 12.03.2013 überflüssig – da die Frage  an den Vorsitzenden des Gemeindevorstands, Herrn Beorchia GALB/GRÜN sowie die Bürgermeisterin  warum nur  wenige Tage nach dieser Veranstaltung über die Energiewende  die politische Mehrheit in Bischofsheim  genau das Gegenteil beschlossen hat – bis heute unbeantwortet blieb: Übertragung des Bischofsheimer Stromnetzes an die Riedwerke GmbH & Co. KG ( Soll durch solche Heuschrecken-Konstruktionen  etwa der tiefrote Kreishaushalt  saniert werden?)


 GRÜN/GALB und SPD  sind  somit voll verantwortlich für Preissteigerungen von Strom   da diese Entscheidung langfristig zu Kostensteigerungen für die Bischofsheimer Bürger führen wird. Hier kommt dass erneut für Bischofsheim  eine Gelegenheit verpasst wurde sowohl  den defizitären Haushalt zu sanieren als auch die Strompreise für die Bürger im Griff zu behalten.

http://buergerinitiative-bischofsheim.blogspot.de/

Montag, 5. Oktober 2015

Kommunaler Haushalt, 65474 Bischofsheim,

Kommunaler Haushalt in 65474 Bischofsheim:

Aktuell: 

2018 Die neuen politsche Mehrheiten von BfW und CDU haben erkannt dass das der Haushalt 2018 ausgegelichen sein muss und bringen den neuen Haushaltsentwurf 2018 in das Gemeindeparlament ein. Ziel. Muss es sein, so Bürgermeister Ingo Kalweit, die Schulden der Gemeinde abzubauen!.



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2017: Die ehemaligen  politischen Mehrheiten von SPD/GRÜN/GALB will immer noch nicht die Problematik der unsozialen Überschuldung der Gemeinde erkennen und unternimmt stattdessen weitere Schritte die Bürger und Gewerbetreibenden mit noch höheren Steuern und Gebühren zu belasten. 

 Der Schuldenstand der Gemeinde Ende 2015 betrug 25 Millionen Euro, davon allein 16 Millionen Kassenkredite! Diese Fakten versucht SPD/GRÜN den Bürgern aber zu verheimlichen und verweist lediglich auf einen ausgeglichenen Jahreshaushalt!

Die aktuelle Haushaltsdebatte bringt das Thema auf den Punkt:

 Es muss gespart werden: Dies wird aber von SPD und GALB/GRÜNEN nicht umgesetz- stattdessen saftige Grundsteuererhöhungen durchgesetzt, obwohl das Bürgerhaus nicht gebaut wurde!!!! Man wird vor der Bürgermeisterwahl aus taktischen Gründen um um einige Punkte zB auf 550 Hebesatz heruntergehen und den Bürgern einen ausgeglichenen Haushalt präsentieren der aber nicht das Verdienst der Bürgermeisterin oder SPD/Grün ist sondern auf höheren Zuweisungen aus dem KFA und geringerer Kreisumlage basiert. Was aber verschwiegen wird, dass die Schulden auf 37 Millionen Euro gestiegen sind und keinerlei Anzeichen erkennbar sind diesen Schuldenberg abzubauen!

Zum Text:  Bitte Überschrift anklicken!


Quelle: Bischofsheim:Die-Strassenbeitragssatzung-wird-kommen!
Quelle: CDU Bischofsheim  "Die Bürgermeisterin leidet unter einem Realitätsverlust!"


Den "Schutzschirmverweigerern"  in Bischofsheimer Parlament - (wie sich sie sich selbst im Internet unter gefälschter Identität bezeichnen- siehe Bürgerhaushaltshaltsdiskussion !) SPD/GALB/GRÜN bleiben nur noch wenige Jahre, bis die Vorgabe des Landes gilt, keine zusätzlichen Schulden mehr machen zu dürfen.

 Bis heute haben die "Schutzschirmverweigerer" nicht verstanden, dass das Angebot eines Investitionszuschuss des Landes Hessen als Schuldenabbauhilfe in Höhe von 7 Millionen Euro eine Verringerung der Zinslast für die Schulden der Gemeinde von ca. 340.000 Euro im Jahr bedeutet hätte, da diese Politiker in den vergangenen Jahren über Ihre Verhältnisse gelebt haben und die Gemeinde in die Schuldenfalle getrieben haben! Eine Grundsteueranhebung und Belastung der Bürger wäre überflüssig gewesen. Dass die Erhöhung der Grundsteuer alle Bürger und Mieter über die Erhöhung der Betriebskosten betrifft und gerade bei Geringverdienern hierdurch die Erhöhung der Kosten der Sozialleistungen verursacht ist den Genossen anscheinend nicht bewusst! Spätestens bei der nächsten Wahl werden sie dann als "Geschenk" den Bürgern eine Senkung vorgaukeln!  

Die weiter steigenden Ausgaben wollen diese Kommunal-Politiker durch Erhöhung von Steuern und Gebühren ausgleichen und gleichzeitig den Bürgern durch drastische Erhöhung von Steuern und Gebühren in die Tasche greifen. 

Alternativen zum Sparen (z.B. Schliessung der Bücherei, welche Kommune hat 3 Rathäuser, Zusammenlegung bzw. Abschaffung des eigenen Bauhofs wie z.B. Rüsselsheim, Raunheim, Kelsterbach zu einem Regiebetrieb etc., ) werden trotz Gutachten und Bürgerhaushalt nicht diskutiert!  

 Spätestens bei der nächten Kommunalwahl im Jahre 2016 haben die Bürger die Möglichkeit diese Abenteurer abzuwählen!

 Der Hebesatz in Bischofsheim für die Grundsteuer B entwickelte sich in den vergangenen Jahren wie folgt:
2008 - Hebesatz 330
2012 - Hebesatz 400
2013 - Hebesatz 440
2014 - Hebesatz 480
2015 - Hebesatz 600 
2016 - Hebesatz 960 in Diskussion (Spitzensatz für Hessen!!!)

Die Erhöhung beträgt somit ca. 150 % in 8 Jahren!
Die Einkommen und Renten in diesem Zeitraum stiegen netto aber nur um ca. 14%. Die Erhöhung betrifft Hauseigentümer und Mieter! Die Position Grundsteuer steht bei den Betriebskosten somit an erster Stelle! 

 D.h. SPD/GRÜN/GALB greift mit dieser unsozialen und unsoliden Finanzpolitik den Bürgern/Mietern in die Tasche und belastet damit die Sozialetats!  Angemessen wäre eine Erhöhung auf einen Hebesatz von maximal 50 gewesen.

Trotzdem sind unfinanzierbare Bauprojekte bereits in der Planung ohne zu wissen, woher das Geld kommen soll!

Ziel von SPD/GRÜN: Die Bürger sollen noch mehr belastet werden!

Mit der Erhöhung der Grundsteuer B wird jeder Bürger an der Abgabe beteiligt ob Mieter oder Grundstückseigentümer! Für die Mieter in Bischofsheim  bedeutet dies bei den Betriebskosten, dass die Grundsteuer bei den Nebenkosten inzwischen noch vor den Heizkosten zur größten Belastung führt!

Beispiel: Für eine ca. 70 qm große Wohnung bedeutet das eine Belastung von ca 18 Euro pro Monat.

Hinzu kommt dass in Bischofsheim SPD/GALB/GRÜN eine Erhöhung auf 600 in diesem Jahr und auf 960 im Jahr 2016 vorbereiten aber durch Bürgerprostest vermutlich daran gehindert werden.

Der BdSt Hessen spricht sich dafür aus, bei den Grundsteuern eine Obergrenze festzusetzen, damit sich die Spirale nicht unendlich weiter dreht und unzumutbare Belastungen für die Bürger entstehen. BdSt-Vorsitzender Joachim Papendick sagt, eine Obergrenze von höchstens 600 Prozent wäre sinnvoll: „Ein solcher Wert sollte aber nur in Fällen extremer Haushaltsnotlagen diskutiert werden und nur dann, wenn sämtliche Einsparmöglichkeiten einer Kommune ausgeschöpft sind.“ Solch hohe Hebesätze sollten auch nur befristet eingeführt werden, so der BdSt.

Wo bleibt da die Kommunalaufsicht? Warum wird nicht die Schulumlage des Kreises auf maximal 12% und die Keisumlage auf 50% gedeckelt? Der Kreis bereichert sich und macht Schulden somit auf Kosten der Bürger von Bischofsheim! 



Der Bund der Steuerzahler Hessen hat in einer aktuellen Veröffentlichung des Jahres 2013  in einem Vergleich ermittelt, dass die Gemeinde Bischofsheim im Kreis Gross-Gerau zu den Kommunen mit der höchsten Steuer-und Gebührenlast für alle Bürger, Mieter, Gewerbetreibenden gehört.



 Bischofsheim nimmt bereits jetzt einen Spitzenplatz bei der Verschuldung in Hessen  ein! 

AKTUELL  08.07.2014 Bericht des Landesrechnungshofs Hessen Vgl. ab Seite 50 ff. Trotz Überschuldung der Gemeinde Bischofsheim lehnt die politische Mehrheit SPD/GRÜNE/GALB das Schutzschirmangebot des Landes von 7 Millionen Euro ab, d.h. es entstehen Zinskosten von über 300 Tausend Euro pro Jahr zu zahlen von den Bürgern: Quelle Rechnungshof-Hessen

 Die politischen Mehrheiten von SPD/GRÜN/GALB haben auf 7 Millionen Zuschuss vom Land Hessen zur Insolvenzvermeidung im Rahmen des Schutzschirmangebots  des Landes  Hessens verzichtet.

Stattdessen müssen jetzt alle Bischofsheimer Bürger/Mieter/Hauseigentümer und Gewerbetreibenden für dieses Versäumnis die Zinsen für die Schulden der Gemeinde durch Steuer- und Gebührenerhöhungen bezahlen! 


Die Chance rd. 300.000 Euro Zinskosten p.a. zu vermeiden wurde vertan!

Die erforderliche Haushaltskonsolidierung gemäß GHV und Sparen wird durch die Politik von SPD/GRÜN/GALB ebenfalls abgelehnt: Motto dieser Politik - die Bürger sollen zahlen! Diese Politik verstößt gegen die gesetzlichen Auflagen und ist unsozial gegenüber den Bürgern und den kommenden Generationen in dieser Gemeinde!


Die Stabilität der kommunalen Haushalte der Gemeinde ist seit Jahren stark gefährdet und es besteht das Risiko, dass erhebliche Probleme dadurch entstehen, dass z.B. bereits im Jahre 2012 Zinsaufwendungen für die Altschulden von ca. 750.000 Euro p.a. bei über 20 Millionen Kassenkrediten entstehen, die bereits jetzt 10% des Gesamthaushalts entsprechen! Hinzu kommt, dass bereits fast 60% der Haushaltsmittel jährlich durch die Kreis-und Schulumlagen blockiert sind.

 Den Lokalpolitiker der Mehrheitsparteien von SPD/GRÜN/GALB können in absehbarer Zeit somit über nichts mehr entscheiden, da keine Haushaltsmittel mehr bereit stehen! 

 Ein zu erwartender Anstieg der Zinsen um ca. 2% versacht eine Zinsmehrbelastung von über 400.000 Euro p.a. Es ist riskant und nicht zulässig, da seit Jahren Kassenkredite als Finanzierungsinstrument eingesetzt werden und über die zulässige Höchstgrenze von der Kommunalaufsicht des Kreises Gross-Gerau auch noch genehmigt werden!


Fazit: Die bilanzielle Eigenkapitalbasis der Gemeinde ist ab dem Haushalt 2015 nicht mehr vorhanden, d.h. die Gemeinde ist total überschuldet! 

Die Eigenkapitalbasis (31.12.2011 Start der Doppik) verringerte sich von 28 Mio Euro innerhalb 3 Jahren um 9 Millionen Euro (per 31.12.2011 auf nunmehr rd. 19 Millionen Euro ) und wird rein rechnerisch Ende 2014 bei 10 Millionen Euro liegen, was einem Vermögensverzehr von rd. 300% in 3 Jahren entspricht und damit  Ende 2015 zum Totalverlust des Eigenkapitals führen wird! 

Die Gemeinde hat somit keine finanziellen Spielräume mehr, da sie Ende kommenden Jahres über kein Eigenkapital mehr verfügt und auch keine Fremdmittel mehr in Anspruch nehmen kann!    

 Dieses strukturelle Defizit der Gemeinde ist seit jahrzehnten bekannt - ohne dass wirksame Gegenmassnahmen d.h. Senkung der Ausgaben und Erhöhung der Einnahmen unternommen werden! 

  • Konsolidierungsziele und die hieraus resultierenden Massnahmen sind nicht definiert! 
  • Ein Konsolidierungszeitraum ist nicht benannt!
  • Neue Investitionen (neues Bürgerhaus, Flächensanierung im Attich etc.,) mit über 20 Millionen Euro sollen aber auf Wunsch der SPD und GALB/GRÜN  gegen alle politische und wirtschaftliche Vernunft politisch durchgesetzt werden! 
  • Es werden überflüssige teure Gutachten - als Politikberatung- mit Steuergeld beauftragt für sinnlose Planungen die aufgrund der finanziellen Rahmenbedigungen für die nächsten Jahrzehnte nicht realisierbar sind!
  •  Es ist daher dringend erforderlich, dass ein vom RP eingesetzter Sequester tätig wird, da die gesetzlichen Auflagen und Haushaltsverpflichtungen der Kommunalaufsicht nicht eingehalten werden und ein ausgeglichener Haushalt gemäß den gesetzlichen Auflagen sich mit der örtlichen kommualen Verwaltung und den örtlichen politischen Gremien nicht erreichen lässt!



Quelle bitte hier klicken:    Gemeindesteuern_Landkreis_Gross-Gerau_2013.pdf


 Gewerbesteuer: Der  Hebesatz mit 400 v.H. ist höher als in allen anderen Kommunen des Kreises! Welcher Gewerbebetrieb soll sich bei diesen Rahmenbedingungen gerade an seinem solchen Standort ansiedeln?
Die ideologische Absicht der Mehrheitsfraktion GRÜN/ROT mit dem Ziel einer Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe gehört somit in die Kategorie Phantasie!
Die entscheidenden Rahmbedingungen für Gewebe-Ansiedlungen in Bischofsheim fehlen (Investitionszuschüsse, ersklassigige und technologiefreundliche  Infrastruktur etc.,)-  vor allem aber - es gibt für das Gewerbegebiet seit 50 Jahren noch nicht einmal einen rechtskräftigen Bebauungsplan an dem sich potentielle Investoren orientieren können!

Grundsteuer B:  Der Hebesatz mit 400 v.H. (400 v.H. 2014;  480 v.H. 2015; 520 v.H. 2016) ist weit höher als in anderen Gemeinden des Kreises und sogar höher als in Wiesbaden, Bad-Homburg, Hamburg. Die Erhöhung basiert auf den Auflagen der Kommunalaufsicht des Kreises und ist am grünen Tisch entstanden ohne Berücksichtigung der Bewohner-und Einkommensstruktur in Bischofsheim. Steigerungen von 21% pro Jahr im kommenden Jahr  bei Rentensteigerungen von 1% und weitere Steigerungen in den Folgejahren verteuern die Mietnebenkosten um zusätzlich 15 Euro pro Monat und verursachen steigende Sozialkosten der Mieter/Hauseigentümer,  da die Grundsteuer inzwischen als 2. höchste Position in ihren Nebenkosten als erhebliche Verteuerung des Wohnens tragen müssen! 
Solche sozial ungerechten Verteuerungen der Mietnebenkosten sind ein Dokument der politischen Rücksichtslosigkeit von ROT/GRÜN/GALB und führen zur Verarmung dr Bevölkerung! Selbst wenn diese zusätzlichen Einnahmen der Gemeinde ca. 150.000 Euro pro Jahr bringen würde es nach dieser Vorgehensweise über 60 Jahre dauern bis das Defizit abgebaut würde. 
Wer will unter solchen Voraussetzungen noch in Bischofsheim bauen? Was rechtfertigt diese erheblichen Steigerungen - die Lebensqualität wurde durch Flug-und Bahnlärm schlechter, die kommunalen Leistungen haben sich erheblich verschlechtert!  Die Lebensqualität in der Gemeinde geht gegen Null! Eine Aktion der Verwaltung zur Minderung der Verkehrswerte der Grundstücke und Senkung der Grundsteuer wäre für die Bürger zweckmässiger! Allein die Schulden der Gemeinde sind keine Begründung für eine Erhöhung. 
Zur vertieften Information 

klicken Sie hier:      Haushaltsgenehmigung_2013.pdf des Kreises Gross-Gerau 

(Quelle: www.bischofsheim.de Haushaltsauflagen des Kreises Gross-Gerau)

Konsolidierungs-Auflagen der Kommunalaufsicht!

Anscheinend wollen oder können die SPD Genossen die Auflagen der Kommunalaufsicht nicht lesen oder sie werden am Familien-Frühstückstisch des SPD Landrats WILL  und seinem  Sohn Carsten  WILL Fraktionsvorsitzender SPD Bischofsheim anders interpretiert wie der Presse zu entnehmen ist. Ersetzen familiäre Interpretationen schon jetzt schon Handlungsauflagen der Kommunalaufsicht die mit diesen Aussagen lächerlich gemacht wird?

(Quelle Main-Spitze vom 31.08.2013)

"Konflikt um Haushaltsauflagen der Kommunalaufsicht im Gemeindeparlament Bischofsheim am 22.08.2013" 
Eine längere Debatte gab es über den Etat 2013, den Landrat Thomas Will (SPD) vor den Ferien genehmigt hatte. Schmidt (CDU) wies auf Kritik und elf Auflagen des Landrats hin. So habe Will moniert, dass der Etat zu spät vorgelegt worden sei. Zudem habe er kritisiert, dass sich die Gemeinde nicht am Schutzschirm des Landes beteiligt hat. Freiwillige Leistungen müssten überprüft werden. Und für das Konsolidierungskonzept 2014 seien die Auflagen stark verschärft worden: Bischofsheim dürfe keine neuen Stellen besetzen und müsse die Kredite von elf Millionen Euro senken. Die Gemeinde müsse nun endlich sparen, „denn die Auflagen werden jedes Jahr strenger“, so Schmidt.
Karsten Will (SPD) interpretierte seinen Vater anders. Der Landrat habe „nicht gerügt“, dass Bischofsheim sich nicht am Schutzschirm beteiligte, sondern dies nur „festgestellt“. Die Gemeinde nehme die Auflagen ernst. „Wir werden sparen, aber mit Maß“, meinte Karsten Will. Andreas Gand (SPD) forderte die CDU auf, eigene Sparvorschläge zu machen. Über die Drucksache wurde nicht abgestimmt.
Die Leser/Wähler mögen sich ein eigenes Bild bei der Studie (Haushaltsauflage des Kreises und der Aussage des SPD Fraktionsvorsitzenden  Will junior (Student) machen, um festzustellen wo die Wahrheit liegt! Besteht hier nicht eine Interessenkollision zwischen politischem  Mandat und Aufsichtsbehörde, die eine Rechtsaufsicht und Verpflichtung hat?

Vgl. hierzu:
Quelle & Link:
http://www.steuerzahler-hessen.de/Staedte-und-Gemeinden-in-Suedhessen-ziehen-die-Steuerschraube-an/46445c54974i1p214/index.html
sowie:
http://www.steuerzahler-hessen.de/files/46444/Gemeindesteuern_2012_Gross-Gerau.pdf
siehe auch: aktuelle Veröffentlichung der IHK Darmstadt 
http://www.main-spitze.de/region/bischofsheim/12206911.htm 




Analyse der Haushaltssituation von Bischofsheim: 

   Quelle: http://www.steuerzahler-hessen.info/pdf/Bischofsheim2010.pdf   

Bitte hier direkt klicken :      Analyse der Haushaltssituation Bischofsheim2010.

Fazit: Bei einem negativen Cash-Flow können Liquiditätsprobleme für die Gemeinde auftreten - d.h. die Gemeinde wird zahlungsunfähig!


 Der Haushalt 2013 wird mit Mehrheitsbeschluss von ROTGRÜN  von 5,6 Millionen Mehrausgaben als Einnahmen besschlossen - damit erhöhen sich die Schulden von bisher rd. 20 Millionen Euro auf nunmehr rd, 37 Millionen Euro! D.h. bereits in 7 Jahren werden  60 Millionen Euro Schulden erreicht sein, da keine Einnahmensteigerung in den letzten 10 Jahren zu erkennen sind und die ROT/GRÜN/GALB Mehrheit im Parlament  jeglich Sparbemühungen ablehnt! Selbst die Vorschläge der Bürger im Rahmen des Bürgerhaushalts wurden nicht berücksichtigt - sondern es werden weiter Schulden gemacht!

Bitte hier klicken:     Pressebericht zum Haushalt 2013 in Bischofsheim

Bürgerhaushalt:

Im Rahmen der Wahlversprechen  von GALB/GRÜN einen Doppelaushalt 2012/2013 anzustreben wurde am 14.September 2012 im Rahmen einer Eröffnungsveranstaltung die Firma eOpinio (Nichts anderes als ein Social-Network) vorgestellt, die für 25.000 Euro beauftragt wurde Vorschläge der Bürger für den Haushalt 2013 zu sammeln und aufzubereiten.

Die Bürger konnten sich unter Angabe Ihrer persönlichen Daten unter www.bischofsheim-spart.de  an dieser Aktion beteiligen. Da der Termin leider sehr kurzfristig angesetzt war kamen ausser einigen Mitgliedern des Gemeindevorstand, Gemeindevertretern, Mitarbeitern der Verwaltung leider nur 12 Bürger. Vgl. hierzu Artikel Mainspitze:  hier anklicken Volltext  Presseartikel der Mainspitze

Hinweis: Es empfiehlt sich vor Eingabe der persönlichen Daten die AGB Angaben dieser Firma genau durchzulesen bevor die persönlichen Daten und deren Verwertung zugestimmt werden!

Zwischenstand am 15.10.2012  (Schlusstand der soegenannten Befragung) - insgesamt lediglich (67 Nutzer, 43 registrierte User davon 24 anonyme User) Davon sind ferner die Beiträge von GALB, BFW als Parteien abzuziehen die sie keinen "Bürgerwillen" darstellen!

24 Anonyme Nutzer bedeutet aber 36%  anonyme Nutzer = Kontrolleure= Überwacher!!!!)

Insgesamt wurden 424 Kommentare - überwiegend von diesen anonymen Nutzern abgegeben und insgesamt  1.240 Bewertungen. 

Da die Bewertungen überwiegend ebenfalls von diesen anonymen Nutzern vorgenommen wurden ist die gesamte Bewertung und somit das sogenannte "Projekt Bürgerhaushaushalt" nicht repräsentativ, da sie von den anonymen Nutzern (Bewertern) manipuliert wurde!

Somit wurde aus dem von den Steuerzahlern Bischofsheims  zu zahlenden "Rotgrünen" Projekt eines ersten Versuchs einer Bürgerbeteiligung im Endeffekt eine Bürgerbeschimpfung verstärkt durch anonyme undemokratische "Schutzschirmweigerer" und deren Clique die diese Plattform für Bürger missbrauchten!  

Als  Ergebnis ist somit festzustellen, dass dies weder eine repräsentative noch eine ehrliche Befragung war, sondern bei 36% anonymen Nutzern die Originalvorschläge der Bürger sowohl durch die Kommentare als auch die Bewertungen durch eine  anonyme Gruppe von Nutzern auf der Plattform versucht wurde die Bewertungen undemokratisch zu manipulieren !!!

Die Kosten/Nutzen Betrachtung zeigt, dass pro Vorschlag der beteiligten Bürger  die Verwaltung  rund 200 Euro Aufwand hatte - ohne Auswertung und Weiterbeabeitung! Bleibt offen was aus den Vorschlägen der Bürger wird, wenn schon die anonymen Nutzer in ihren Kommentaren die weniger genehmen Vorschläge versuchten zu manipulieren!

Fazit: Die Analyse der sogenannten "Bürgerbeteiligung"  zeigt durchaus positiven Beiträge von Bischofsheimer Bürgern aus keinem der sogenannten politischen "Lager" Bischofsheims mit praktischen 126 Vorschlägen allerdings gereinger als dies bundesweit bei ähnlichen Veranstaltungen der Fall ist! Bedauerlicherlicherweise haben die 424  Kommentare speziell der anonymen Akteure das Ergebnis der Bewertung (1.240) unglaubwürdig gemacht, da diese das Ergbnis manispulierrt haben. Wissenschaftlich sind dies keine Bewertungen, wenn die anonymen politischen Akteure die Ergebnisse zu manipulieren versuchen - somit ist die gesamt Veranstaltung unglaubwürdig da es keine echte Bürgerbefragung war sondern die nicht genehmen Beiträge durch anonyme Kommentare und maniupulierte Bewertungen beeinflusst wurden!  Den hauptamtlichen politischen Akteure bleibt es nun überlassen aus ihrer Anoymität herauszukommen um über die Vorschläge der Bürger nachzudenken mit den Bürger offen zu diskutieren!

Warum wurden überhaupt  20.000 Euro Steuergelder ausgegeben wenn anschliessend massiv versucht wurde politische Meinungen zu den Vorschlägen der Bürger auf der Plattform  zu präsentieren die nicht Wille der Bürger und der Veranstaltung sind?

Höchst problematisch ist vor allem, dass die Kommentare der anonymen Nutzer dokumentieren, was Sie von einer demokratischen Plattform eines freien Dialogs über den Bischofsheimer Haushalt  halten - d.h. prozentual ist dies eine größere anónyme Quote als  dies in politischen Überwachungssystemen mit undemokratischen Strukturen und Internet-Zensur vorzufinden ist!!!!!!

Für die Entwicklung der demokratischen & politischen Kultur in Bischofsheim ist diese große Zahl anonymer und meist politisch motivierter Pseudo-Pflichtbeiträge wie am unten aufgeführten Beispiel des "anonymen" Herrn S..bzw. G .. alias  XYZ genannt Schutzschirmverweigerer" ist um so bedenklicher, da er sogar in öffentlich zugänglichen E-Mails die Aufforderung zu einem offenen demokratischen Dialog ablehnt und stattdesssen als Antwort agressiv und unflätig reagiert wie am unten stehenden Beispiel dokumentiert!

Sieht so der undemokratische Dialog des Herrn S......  mit den unpolitischen Bürgern in Bischofsheim aus, der seine seine Parteigruppierung zwischen "Schmalzbrot und Facebook positionieren will? 

Androhung näheres im "STAMPES"! (Zum Glück landet dieses ewig gestrige STAMPES- Medium überall gleich im Müll - im Gegensatz zum Internet das nichts vergisst!)

Das Dokument wurde auf ausdrückliches Verlangen des "Herrn XYZ...." entfernt!



Fakt: Der Haushalt 2012 für Bischofsheim wurde erst Ende August 2012 genehmigt! Lediglich nur noch der Haushalt 2013 von den Bürgern mitbestimmt werden!

D.h. die Bürger sollen nunmehr bei einem Schuldenstand der Gemeinde von rd. 20 Millionen und zusätzlichen Kassenkrediten (z.Zt. über. 5 Mio Euro Überziehungskredite) der Gemeinde bei den örtlichen Banken Vorschläge machen wo Einsparungen bzw. Verbesserungen in der seit über 40 Jahren bestehenden defizitären Hausshaltstruktur möglich sind.

Kernproblem des Haushalts ist die Tatsache, dass die Gemeinde mit der gesetzlich höchsten Umlagelast des Kreises Gross-Gerau, die für die Gemeinde Bischofsheim belastet wird = 56 v.H. (ab 1.1.2010). Hierduch bedingt können unsere Kommunalpoltiker und Bürger lediglich noch über die restlichen 44 v.H. politisch entscheiden. In absuluten Zahlen bedeutet dies Kreis-und Schulumlage 2012 Euro 6,206 - in 2013 Plan 6.579. Da der Kreis im Gegenstz zur Gemeinde aber unter den Schutzschirm gehen wird hat dies zur Folge, dass hierdurch erhebliche Abweichungen von den Plandaten auf die Gemeinde zukommen werden die den Handlungsspielraum weiter einschränken.

Ablehung des kommunalen Schutzschirms (7 Millionen Euro) des Landes Hessen für die finanzschwächsten Gemeinden Hessens durch die Mehrheitsfraktion SPD/GRÜN/GALB

Weder die Bürgermeisterin oder die Mehrheitsfraktion haben sich vermutlich mit den neuesten wissenschaftlichen Analysen von Haushaltssanierungen beschäftigt. Nur Haushaltskonsoldierungen und geringere öffentliche Ausgaben und keine Steuererhöhungen bringen Wachstum. (Vgl. A.Alesino, u.a. "The Output Effect of Fiscal Consoldation, NBER Working Paper Nr.18336 i.A. des IWF). Was selbst die griechischen Politiker inzwischen verstanden haben - gilt aber nicht für Bischofsheim.

 Höchst problematisch aber für die Bürger unserer Gemeinde ist die Frage: Wie können Bankenvertreter von GALB/GRÜN/SPD in den politischen  Entscheidungsprozess als sogenannte Sachverständige einbezogen werden deren primäres Interesse es ist, dass die Gemeinde  nicht unter den Schutzschirm geht!  Wird hier nicht eine Interessenkollision dokumentiert,  der nur den Banken hilft und nicht den Bürgern unserer Gemeinde? (JP Morgan als Gutachter & Berater fehlte noch!!)

 Besteht hier nicht ein Widerspruch zwischen der Wahlzusage "Mitwirkung der Bürger beim Doppelhaushalt 2012/20123) und den Fakten zur Konsolidierung!

Wird damit der sogenannte Bürgerhaushalt nicht zu einer 4-wöchigen Alibiveranstaltung?

Auf  den Hinweis sachlichen des Verfassers in der o.g. Veranstaltung Steuererhöhungen zu vermeiden, da hierdurch  zwei Effekte

a.) sowohl die Erhöhung der Grundsteuer
b.) als auch der Beschluss des Kreistags Gross-Gerau unter den Schutzschirm zu gehen erhebliche Nachteile für den Haushalt der Gemeinde bringen werden erfolgte keine Antwort bzw. wird bis heute von der Verwaltung durch Schweigen ignoriert!!

 Keiner der Schutzschirmverweigerer ( Insolvenzverschlepper) kann oder will sich anscheinend mit den gesetzlichen Grundlagen des Finanzausgleichsgesetzes beschäftigen, daher werden die Quellen hierzu im folgenden zur Lektüre beigefügt, um eventuell noch eine Korrektur in den Köpfen dieser Verweigerer zu erreichen! 

Die Bürger selbst können sich hier ebenfalls kompetent orientieren und ihre Erkenntnisse hieraus ableiten und den Verweigerer spätestens bei der nächsten Wahl mit ihrer Stimme die Quittung geben und die Frage stellen, warum die SPD/GALB/GRÜN Mehrheit bei 20 Millionen Euro Schulden und einem Kassenkredit von über 5 Millionen eine Haushaltskonsoldierung und ein Zuschuss des Landes in Höhe von 7 Millionen für Bischofsheim -als eine der finanzschwächsten Gemeinden in Hessen- ablehnt, stattdessen die Bürger mit immer höheren Steuern und Gebühren die Fehlentscheidungen dieser politischen Mehrheiten bezahlen sollen!

Zum Verständnis des Finanzausgleichgesetzes werden hier die gesetzlichen Bestimmungen im Detail erläutert damit auch die Bürger erkennen, dass hier politische Fehlentscheidungen getroffen wurden die kommende Generationen belasten wird!

Bei einer Erhöhung der Steuerkraftmesszahl durch Steuererhöhung und gleichbleiber Schlüsselzuweisung ( bei stagnierender Einwohnerzahl) reduzieren sich unter dem Strich die Netto-Einnahmen der Gemeinde.

Die Kämmerei der Gemeinde Bischofsheim hat diese finanzmathematischen Zusammenhänge anscheinend bisher nicht berücksichtigt. Daher die Forderung an alle Verweigerer  Schutzschirm-Angebotes des Landes Hessens die Rechtsquellen zumindest zu lesen,  aus denen klar zu entnehmen ist, dass mit Sie mit Ihrer Verweigerung und gleichzeitiger Steuererhöhungen für die Gemeinde Bischofsheim keine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen sondern eine Senkung erreichen werden!

 D.h. die Schulden der Gemeinde und damit für die Bürger werden durch diesen Beschluss noch höher!

Daher hier die Quellenangabe zum lesen und nachvollziehen der Gesetzeslage!

Quelle: bitte hier klicken   Finanzausgleichsetz Hessen 
Quelle: bitte hier klicken:  Hessen Recht: Kommunaler Finanzausgleich 

siehe u.a. auch: FAG § 12 II Nr. 2 in Zusammenhang mit den Auswirkungen zum Kommunalen Finanzausgleich und  gem. §§ 37 II Nr. 1 i.V.m. 12 FAG und somit auch auf die Kreisumlage aus.

 Falls aber eine reale Chance für eine Bürgerbeteiligung bei den knappen Mitteln besteht, die nicht durch Kreisumlagen etc. ausgehölt wird, wäre somit die Voraussetzung daß, dass die Vorbereitung für eine Beteiligung bereits Anfang 2012 hätten beginnen müssen.

Die Ernsthaftigkeit der Offenheit des Verfahrens über einen Haushalstentwurf von 40% restlichen disponiblen Haushaltsmitteln  die Bürger mit entscheiden zu lassen ist daher nicht glaubwürdig!

Die Diskussion über den Bürgerhaushalt wurde nicht sachlich, sondern ideologisch geführ. Dies bedeutet dass die Bürger der Gemeinde Bischofsheim nunmehr über drastische Gebühren-und Steuererhöhungen den riesigen Schuldenberg der Gemeinde- nunmehr  ohne die angebotenen Finanzmittel des Schutzschirms des Landes Hessen  von 7 Millionen abtragen müssen!

Die Presse hebt dies hervor: Bitte den folgenden Link anklicken! Vgl. MAZ

Ablehnung des Schutzschirmangebots von 7 Mio Euro durch SPD die  Mehrheit


Was die SPD Genossen von einer Entschuldung/Entlastung vom Schuldenberg der Gemeinde hält dokumentiert der folgende Zeitungsartikel: 

Der SPD Vorsitzende S........ bezeichnet in diesem Artikel die Leistungen des Landes Hessen (seines Dienstherrn und Arbeitgebers - von dem er als Beamter lebenslänglich Bezüge erwartet und für den er eigentlich einen Diensteid abgelehnt haben sollte) in Sachen Finanzausgleichsgesetz und im Erlass über den Schutzschirms "als bescheuert" obwohl über 100 Gemeinden - damit tausende Gemeindevertreter  und Landkreise in Hessen (sogar der Kreis-Gross-Gerau mit seinem SPD Landrat Will und seinem SPD Sohn Student Carsten Will Parteivorsitzender in Bischofsheim)  dieses finanzielle Angebot des Landes fachlich geprüft und angenommen haben als "Mogelpackung" und "Betrug" und wiederholt diese unsachliche Auffassung zur Ablehnung seiner Parteimitglieder in Bischofsheim ohne sachliche und fachliche Begründung !" Anscheinend hat der Beamte aber die Gesetze und Erlasse seines Arbeitgebers noch nicht einmal gelesen geschweige denn verstanden!

Wie wollen  die Genossen den Bürgern erklären, dass Sie bei Annahme der 7 Millionen Euro aus dem Topf einer Schutzschirmvereinbarung im Gegenzug  pro Kopf/Jahr lediglich 100 Euro hätten einsparen müssen, stattdessen nunmehr die Alternative der SPD-GENOSSEN/ROTGRÜNGALB  darin besteht pro Kopf/Bürger/Jahr Steuererhöhungen um ein mehrfaches von den Bürgern einzutreiben? 

Bereits die ersten Gebühren-und Steuererhöhungen für die Bischofsheim Bürger, Mieter, Gewerbetreibende wurden von ROTGRÜN bereits im Parlament im Jahre 2012 verabschiedet - diese betragen pro Bürger bereits knapp 70 Euro - dies wird nunmehr Jahr für Jahr die Politik von ROTGRÜN sein, da sie - wie bekannt weder mit Geld nicht umgehen können noch die Gesetze lesen!  

Die Bürger von Bischofsheim sollten sich dies für die kommenden Wahlen einprägen wenn Sie dann von der SPD zur Kasse gebeten werden und die fehlenden 7 Millionen Euro am Ort und von ihrem Geldbeutel einsparen müssen! Die örtliche Rotgrüne Mehrheit der Genossen scheint dies aber nicht zu interessieren - sie sitzen auf gutdotierten Positionen  im öffentlichen Dienst und lassen sich von den Bürgern und Steuerzahlern aushalten! 

Bei einer finanzmathematischen Berechnung hätte die Inanspruchnahme der Schutzschirm-Umchuldung allein Zinsentlastungen von ca. 337.000 Euro p.a. für den Haushalt gebracht! Dies wollten und konnte die Mehrheitsfraktion nicht verstehen!

Die uneinsichtigen und wirklichkeitsfremden örtlichen SPD Genossen aber  feiern sich  und sehen diese Verhinderung auch noch als Erfolg an!!!! 

 Warum sollten sie auch was für die Bürger tun - sie sind doch alle noch gut versorgt und liegen der Allgemeinheit lebenslänglich auf der Tasche (siehe Artikel Mainzer Allgemeine Zeitung) hier anklicken: Ablehnung des Schutzschirms .

Mittlerweile zeigt sich auch, dass die Vorschläge der Bürger zum Bürgerhaushalt ebenfalls eine Alibiveranstaltung für die SPD/GRÜN/GALB und die Verwaltung war, denn es ist nicht erkennbar welche Vorschläge umgesetzt werden sollen.  Sebst die Auswertungen liess sich die Verwaltung von einem externen Dienstleister aufbereiten und erstellen! 

Sparen und Haushaltsdisziplin trotz Millionendefizits in einer der finanzschwächsten Gemeinden Hessens ist also für ROT/GRÜN-GALB in Bischofsheim ein Fremdwort garniert mit Alibiveranstaltungen! 
Statt Sparen ist "Klientelbefriedigung" und "Selbstbedienungsmentalität" der politischen Mehrheit an der Tagesordnung!

 Die Verwaltung verweigert generell etwas zu tun und spielt Politik, die Rotgrüne Mehrheit denkt nicht an Sparen - sondern  belastet die Bürger mit Alt-und Neuschulden! Die Bürgermeisterin zuckt mit den Achseln!

Vorschläge der Bürger für den Bürgerhaushalt - wie in der Anlage beispielhaft dargestellt werden in Bischofsheim nicht diskutiert -  wurden aber inwischen von anderen Gemeinden bereits erfolgreich übernommen um z.B. eine Senkung der Strompreise durch Einspeisung örtlicher Photovoltaikanlage in kommunale Stromnetze und damit eine Senkung der Energiepreise für die Bürger zu erreichen! (ÜWG Gross-Gerau und RWE haben das Konzept ebenfalls übernommen!) 

Der Software Entwickler hierfür hat den Gründerpreis der Deutschen Wirtschaft erhalten und ist bei vielen Kommunen mit Weitblick nachgefragt! In Bischofsheim werden solche Vorschläge aber aus Bequemlichkeit (?) sowohl von der Verwaltung als auch von ROTGRÜNGALB abgelehnt!



Steigerung der Einnahmen (10 Punkte-Plan)

1.      Generelle sofortige Ausgabensperre für sämtliche Ausgaben die nicht im Haushaltsplan 2012 vorgesehen sind.

2.      Aufstellung eines Doppelhaushalts 2013/2004 zur Vermeidung der jährlich gleichen Diskussionen um Einsparungsmöglichkeiten.

2. Einführung eines Benchmarking für alle Produkte und Produktgruppen von 10% durch Reduzierung der Haushaltsansätze p.a. mit einer Bindungsklausel an die Vergütung der Produktgruppen Verantwortlichen im Rahmen von Zielvereinbarungen.

3. Reduzierung der Aufwandsentschädigungen für Gemeindeorgane (Beispiel: Darmstadt, Offenbach) von 50% für Parlamentsvorsteher und Bürgermeister-Stellvertreter.

4. Reduzierung, Abschaffung gemeindlicher Fuhrpark. Anschaffung Dienstfahrräder (Beispiel: OB Darmstadt, Offenbach,Tübingen, etc:)

5. Schliessung Bücherei und Vermietung.

6. Verkauf gemeindlicher Grundstücke solange noch akzeptable Verkehrswerte erzielt werden. Verkauf und Vermarktung Bauhofgelände, Park-& Ride Gelände Aufstockung und Verkauf.

7. Kurzfristige Baureifmachung der Bauerwartungflächen "Hessenring, Berliner-Zwickel" von Veränderungssperre über Erschliessung bis zur Vermarktung durch das Bauamt und die Abt. Grundstücksmanagement der Gemeinde. Durch die Direktvermarktung liegt hier ein Einnahmepotential von ca. 6,8 Mio Euro. Durch die Auflagen bezüglich der Einschränkungen im Siedlungsbereich und im Bezug auf die Restriktionen des Tag-/Nachtflugbereichs besteht für diese Flächen ohnehin eine Frist von 5 Jahren bis zur Zulässigkeit einer Baureifmachung durch die Genehmigungsbehörden.

8. Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Rahmen der Erschliessungsmaßnahme "Wingertspfad" gemäß Verwaltungsvorschrift über den Einsatz von Entwicklunsgförderungsmitteln (VV_StBauF) Staatsanzeiger: 26/1995 S.1939 "Wertsteigerung gemeindeeigener Grundstücke nach Abschluß der Entwicklungsmaßnahme".

9. Aktive Werbung (Zuzugsprämie, Mietzuschuss etc.) für neue Mitbürger in Bischofsheim da 500 zusätzliche Einwohner mehr über die Schlüsselzuweisungen des Finanzausgleichs bringen als Einnahmen durch Gebührenerhöhungen !

10. Analyse des möglichen  Outsourcing-Potentials von Abteilungen wie Organisationsabteilung, Personalabteilung, Kultur-Bauabteilung, Immobilienmanagement, Feuerwehr, Bauhof  etc., an Nachbarkommunen oder den Kreis bzw. an externe Dienstleister. Reduzierung der Aufgaben der Gemeinde auf Kernaufgaben und Bürgerservice der örtlich zu leisten ist.

Zusätzliche Vorschläge für den Bürgerhaushalt

Einführung einer neuen Steuerung und Führung Organisation für die gesamte Verwaltung und die Gemeindeorgane.

 

Weg vom Haushaltsplan-Denken (kameralistischen) hin zum Budget-Denken (Produktgruppe und Kostenstellen Denken) mit Festlegung von Verantwortlichkeiten.
a.). Angefangen von der Umbesetzung des bisherigen repräsentativen Gemeindevorstand- Gremiums mit politischen Mitgliedern in der Funktion eines ersten und zweiten Beigeordneten ohne Fachkenntnisse im Haushaltswesen müssen betriebswirtschaftlich geschulte unternehmerisch denkende Mitarbeiter mit Kollegialverantwortung gemäß HBO vertreten sein, deren Aufgabe es ist, die Zielvorgaben für die Verwaltung mit Steuerung der Budgetplanung und  Controller Funktion als Treasurer Funktionen  wahrzunehmen. Am  Beispiel der Besetzung des GVO in Bischofsheim wird dokumentiert, dass durch Fraktionsbildung SPD/GALB/GRÜN bereits der GVO politisch instrumentalisiert wurde so dass entgegen der Gründer der HGO bereits hier demokratische Entscheidungen verhindert werden und Minderheitsparteien wie in den 30iger Jahren bei Entscheidungsprozessen ausgeschlossen werden. Genau diese Entwicklung wollten die Befreier Deutschlands nach dem Krieg verhindern.  
b.) Umbenennung der überholten Definition  Ausschüsse im Produktgruppen:
Z.B. Produktgruppe 1  l Haushalts und Investitionsplanung) Budgetkreis 2 ( Gewerbe Entwicklung, Immobilien, Grundstücke sowie Baumanagement.)  Budgetkreis 3 ( Bürgerservice, Bevölkerungsstruktur und Entwicklung, Kindergärten, Sozial und Kultur Management). Budgetkreis 4(Sicherheit, Verkehr, Ordnungsamt.)
 Organisationen der Haushaltsplanung
Mehrjährige Haushaltsbudgets und Investitionspläne und Benennung der politischen Funktionen und Budgetkreis Verantwortliche, deren Aufgabe es ist ein Berichtswesen dem Gemeindevorstand zu erstellen und eine Vorprüfung der Anträge der Fraktionen mit Angaben ihrer finanziellen Auswirkungen für die Jahresplanungen und Budgets einzubringen. Keine Anträge ohne Auswirkungen mit finanzpolitischer Konsequenzen.
 

Strategiewechsel mit dem Immobiliennachbar Fraport AG

 

Ziel: Verkauf Wald solange dies noch für die FRAPORT von wirtschafrtlichem Interesse ist. Beteiligung an kommunalen Projekten und Entwicklung der Kommune sowie Vereinsförderung, Kulturförderung wie dies bereits in Ginsheim-Gustavsburg in der Vergangenheit schon der Fall ist (Beispiel Finanzierung der Schiffsmühle, Pfingstfest  Vereinsförderung).

Verkauf des Bürgerhauses an einen privaten Investor

 

Prüfung der Erweiterung des Seniorenparks durch einern Projektentwickler zur Errichtung altengerechten Wohnungen, Reihenhäusern, Verbesserung der örtlichen Infrastruktur mit einem Vollsortimenter, Tagungsräumen und Räumen für Vereine.

Verbot des Doppelmandats von Mitgliedern des Gemeindevertretung im gemeindlichen Gremien und Kreistag und sonstigen Gremien. (Interessenkollision siehe  Ablehnung Schutzschirm in der Gemeindevertretung von Bischofsheim durch Mitglieder der SPD danach aber Zustimmung zur Annahme des Schutzschirm durch den Kreis Gross-Gerau!) Die Interessen von Bischofsheim werden hierzu vernachlässigt und Bischofsheim wird geringere Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich erhalten!

 

Reduzierung der Kosten der Gemeindeorgane sollte bereits in diesem Bereich geschehen, da auf kommunaler Ebene es keinesfalls bereits Unsitte werden sollte,  Hauptberuflich Parteipolitik als Existenzgrundlage für Parteien auf Kosten der Steuerzahler auszuüben. Es zeigt wenig Verständnis für Demokratie wenn diese Parteifunktionäre je nach Interessenlage sogar gegen die Interessen der Bischofsheimer Bürger im Kreisparlament abstimmen! Was in der kommunalen Politik fehlt sind berufserfahrene Praktiker aus allen Schichten der Bevölkerung.

Wegfall der Zuschüsse für das Ausbildungsrestaurant im Bürgerhaus

 Es kann nicht Aufgabe der Gemeinde Bischofsheim sein Ausbildungsplätze für Berufe im Niedriglohnsektor zu finanzieren, Auszubildende aus Fremdgemeinden werden hierdurch subventioniert während örtliche Auszubildende davon nicht profitieren. Die Führungskräfte dagegen werden nach Arbeitsverträgen des öffentlichen Dienstes Branchen unspezifisch zu hoch eingestuft.

 Bürgerengagement im Bereich Bauhof, Grünanlagen, Landschaftsschutz

 

Im Bereich der Unterstützung des Bauhofs kann durch Bürgerbeteiligung in Form von Grünpaten für Grünflächen, Überwachung, Kontrolle viel Geld eingespart werden soweit der Einsatz durch die Kompetenz der Mitarbeiter des Bauhofs koordiniert wird.

Zusammenschluss der Gemeinden Ginsheim-Gustavsburg-Bischofsheim zur "Mainspitzstadt" 

Zunächst sind auf der Ebene von Projektgruppen wie Feuerwehr, Alten-und Sozialbetreuung,  Bauhofmanagement, Immobilienmanagement, Personalwesen, Bestattungswesen etc., die Vor- und Nachteile einer Fusion bzw. Integration von Verwaltungsteilen nach Kosten- Nutzen Gesichtspunkten zu prüfen. Dabei hat der Gesichtspunkt einer bürgernahen Verwaltung als Dienstleister Vorrang.

Rechtliche und organisatorische Prüfung in Verbindung mit dem Land Hessen  zur Herausgliederung von Bischofsheim aus dem Kreis Groß-Gerau im Rahmen einer Gebietsreform


 Es ist langfristig anzustreben, dass im Rahmen einer Verwaltungsreform die Gemeinde Bischofsheim, so weit es zu keiner Fusion mit den Nachbarkommunen kommen sollte, alternativ aus dem finanzschwachen Kreis Groß-Gerau herausgelöst wird und der Kreis Groß-Gerau in eine Region Südwest zu einer effektiveren Verwaltungseinheit Main-Taunus-Kreis zugeordnet wird, während der Ost-und Südkreis Kreis zur Region Starkenburg zuzuordnen wäre. Dies wäre ein langfristiger Aspekt für eine Verwaltungs- und Gebietsreform die auch die finanzschwache Kommunen mit stärkeren Finanzmitteln ausstatten würde.


Senkung der Strompreise für die Bürger und die Verwaltung

Die Erzeugung von Strom auf der Basis von Photovoltaik Anlagen erfolgt in Bischofsheim  derzeit bei schon fast 30% in privaten Haushalte. Um für die örtlichen Verbraucher eine Senkung des Strompreises (Beschaffungspreis 33% des Strompreises mit sinkender Tendenz um 21% gegenüber 2009) zu erreichen bedeutet dies, die  Kostenfaktoren des Strompreises zu analysieren. Kern einer ideologiefreien lokalen Energiewende ist es daher nicht eine Erweiterung  der Produktion zu erreichen, sondern die Kostenfaktoren wie das Netznutzungsentgelt (29%), die Konzessionsumlage (6) und die Vertriebskosten (2%) zu senken.


Im Klartext: Die Einspeisung, Verteilung und Speicherung der örtlich produzierten dezentralen Anlagen der Solarenergie bringt erhebliche betriebswirtschaftliche Kostenvorteile. D.h. die Aufgaben aller Kommunalpolitiker im Interesse aller Bürger und nicht für Kapitalanleger besteht darin den Rückkauf des Stromnetzes in Bischofsheim anzustreben.

Ziel einer örtlichen Energiepolitik im Interesse aller Bürger bedeutet daher die Zusatzbelastungen durch fremde Netzbetreiber zu vermeiden und bei Verlängerung des Konzessionsvertrages für das örtliche Stromnetz unserer Gemeinde durch eine kompetente Verhandlungsführung dieses Netz wieder zurück an die Kommune zurück zu gewinnen mit einer Beteiligung der Gemeinde am Ertrag.

Das heisst aber auch die individuellen Netzentgelte mit den örtlichen privaten Einspeisern von Strom aus  Photovoltaik wären in gesonderten Verträgen zu verhandeln und zu einem Bürgernetz zusammen zu führen! 

Nur so kann das Ziel einer örtlichen Energiewende erreicht werden! Nicht das Vermögen von reichen Genossen (-schafts-)- bzw. Bürgerbeteiligungsmodellen sollte durch Erhöhung Ihrer Renditen aus Kapitalbeteiligungen an Abschreibungsgesellschaften für Photovoltaik und Energie durch Bereitstellung von Grundstücken und Planungsrecht erhöht werden, sondern die  Interessen der Bürger-und Mieter mit dem Ziel niedriger Strompreise haben Vorrang!


Prüfung der Angemessenheit der  Vergütung der Geschäftsführer und Aufsichtsräte an denen die Gemeinde direkt oder direkt beteiligt ist.

Jährliche Prüfung der Angemessenheit der  Vergütung der Geschäftsführer und Aufsichsräte in denen die Gemeinde direkt oder indirekt beteiligt ist oder Zuschüsse bezahlt bzw durch die Kreisumlage von rd. 6 Millionen Euro jährlich aus dem laufenden Haushalt belastet wird.  Der Gemeindevorstand sollte hierzu ein geeignetes Reporting für z..B. die Riedwerke, Ried GmbH,  Baugenossenschaft Mainspitze , Ausbildungsverbund Metall, ÜWG, Tierheim Rüsselsheim durch die Verwaltung erstellen lassen um Entscheidungsgrundlagen für die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von gemeindlichen Steuermitteln zu erhalten.





Änderung des bisherigen Konzepts: „Bürgerhaus & Ratsstube“ in eine realistische zeitgemäße Sozialeinrichtung der Gemeinde als e.V.

Umbennung und Neuorientierung des Bürgerhauses in „Bürgerzentrum“ mit folgenden Abteilungen:


1.       Abt. „ Haus der Vereine“ mit Saal + Nebenräume  mit Organisation und Leitung durch den Vereinsring Bischofsheim (Budgetvorgaben) ohne Vermietung an profitorientierte sog.“Event-Manager“ mit Subkultur Veranstaltungen. 


2.       Abt.“Social-Club“ mit kommunaler Suppenküche und Bäckerei  als Gemeinschaftseinrichtung als Ergänzung zur „Tafel“ für einkommensschwache Bischofsheimer Haushalte.


3.       Abt.Gaststätte mit Lehrbetrieb als e.V.


4.       Abt. Alten-und Sozialzentrum mit angemessen zentralen Räumen z.B. für Verein Generationenhilfe, Cafe, Lese-und Spielräume, DRK, Lions Club. Überlassung der Räume „Trafohaus“ an Ausländerverein.


Schaffung eines Bürgerstiftung „Wunderbares Bischofsheim“ mit jährlichem Wettbewerb zur Verschönerung der Gemeinde


-Wettbewerb Vorgärten  Verschönerung





-Wettbewerb Schrebergärten Verschönerung

-Blumenkübel an Laternenmasten an Stelle von Plakaten

-Beseitigung wilder Plakate aus dem Ortsbild

-Patenschaften für Pflanzinseln und Blumen

-Überwachung der Spray und Müllaktionen von Umweltsündern

   In unserer englischen Partnergemeinde werden in diesem Rahmen Millionen pro Jahr eingespart und die Aktivitäten sowie der Gemeinsinn der Bürger zur Verschönerung ihrer Gemeinde gefördert.

  Wildes Plakat Aktionen wie in Bischofsheim, Schmutz und Sprayaktionen werden hierdurch eingedämmt.  








Vorschlag:
 1. Einstellen einer Internetplattform auf der Homepage der Gemeinde mit Rahmendaten der Produktgruppen bei denen die Bürger überhaupt eine Mitsprache haben sollen.
2. Bildung einer Arbeitsgruppe aus der Verwaltung, den Parteien, Gewerbebetrieben und vor allem der Bürger noch vor Ende des Jahres 2012.
3. Benennung von kompetenten Ansprechpartnern in der Verwaltung und keine teuren externen Moderatoren!
urios: Der Haushaltsplan der Gemeinde Bischofsheim wird im Gegensatz zu allen Veröffentlichungsverpflichtungen von AGs und sonstigen Privatunternehmen als "urheberrechtlich geschützt" bezeichnet, obwohl der Kontenrahmen verbindlich für die Kommunen festgelegt ist

KONSOLIDIERUNGSKONZEPT:


Nachdem eine Teilnahme am Schutzschirm des Landes Hessen von der Mehrheitsfraktion GALB/GRÜN/SPD abgelehnt wurde bleibt nur noch vor der Zahlungsunfägkeit mit aller Macht zu konsolidieren!
  • Unberücksichtigt bei ihrer Entscheidung hat die Mehrheitskoalition GALB/GRÜN SPD dabei, dass dagegen im Kreistag Gross-Gerau - mit Stimmen von SPD Mitgliedern aus Bischofsheim  der Schutzschirm benutzt wird um den Kreis von seinem Schuldenberg entlasten.
  • Vergessen wurde vermutlich auch, dass damit die vergeblichen Bemühungen des Kreises  in den vergangenen Jahren als Kommunalaufsicht wegfallen und jetzt sowohl für den Kreis und für die Gemeinde der Regierungspräsident als Staatskommissar eingesetzt wird.
  • Vergessen wurden vermutlich auch die einschlägigen Bestimmungen des § 114 der HGO die eine Neuaufnahme von Kredite nur nach vorherigen Genehmigung der Aufsichtsbehörde zuläßt.
  • Obwohl die bisherige Aufsichtsbehörde, der Landrat des Kreises in den vergangenen Jahren die  Haushalte von Bischofsheim bereits vergeblich mit den Zusätzen versah, daß bei weiterhin defizitären Haushaltssituationen eine Neuverschuldung nicht zulässig ist,  plant GALB/GRÜN/SPD neue Millionenprojekte, vergibt Gutachten, etc. in der Hoffnung auf Zuschüsse und auf Gelder vom Steuerzahler! De aktuelle Realität im Jahre 2012  für die Bürger und Steuerzahler sieht dagegen anders aus. 

Wie ein Konsolidierungskozept aussehen könnte wurde bereits 2002 von dem Verfasser und dem Bund der Steuerzahler Hessen e.V.vorgestellt. Bereits damals wurde ebenfalls auf das strukturelle Defizit verwiesen und Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmen gemacht. Im Hinblick auf eine Konsolidierung geschah nichts, so dass Bischofsheim inzwischen zu den finanzschwächsten Gemeinde in Hessen gehört und das Angebot des Landes Hessen erhielt unter den kommunalen Schutzschirm des Landes zur Entschuldung zu gehen! Aber diese 7 Millionen des Landes wurden abgelehnt, weil man aus ideologischen Gründen nicht sparen will!











Empfehlung:

 Die Haushalts- Gewerbesstruktur der Bürger Bischofsheims lassen keine weitere Steuer-und Gebührenerhöhungen zu:
  • Keinesfalls sollte die Gewerbesteuer erhöht werden - führt zu Abwanderung von Betrieben.
  • Keinesfalls sollte die Grundsteuer erhöht werden - führt zu Abwanderungen von Bewohnern (Es empfiehlt sich Einspruch einzulegen, da beim BGH die derzeitige Rechtslage überprüft wird.)
  • Hundesteuer: Hier ist eine Klage beim EuGHMR am 07.07.2012 eingereicht worden. Es empfiehlt sich daher u.U. Einspruch bei Bescheiden einzulegen.

AKTUELL:

SPD/GRÜNE/GALB lehnen das Angebot des Hessen  im Rahmen einer Entlastung von 7 Millionen Euro im Rahmen des sogenannten Schutzschirmes für die finanzschwächsten Kommunen des Landes Hessen zu denen Bischofsheim seit Jahren gehört ab.

Stellt sich die Frage ob der jetzige Kämmerer fachlich überhaupt hinreichend kompetent ist um aus der  jetzigen Situation der finanzschwächsten Gemeinde Hessens allein heraus zu kommen?
Warum geschah seit Jahren nichts um einem Abbau der Schulden und Zinslast Priorität zu geben? Bzw. konnte die Bürgermeisterin sich nicht fachlich durchsetzen, da der derzeitige  Kämmerer in Personalunion gleichzeitig Personalratsvorsitzender ist?

Würde der jetzige Kämmerer sich die Mühe machen in einer einfachen Excel Tabelle des o.a. Konsolidierungskonzeptes die jetzigen Haushaltsplandaten eintragen, müßte er erkennen, dass trotz Steuer-und Gebührenerhöhungen von über unrealistischen  500 Prozent in den Folgejahren(Steuerdeckungsquote maximal ca.56%) eine Haushaltsausgleich aus eigener Kraft weit über 26 Jahren dauern würde!

Der Schuldenberg der Gemeinde Bischofsheim wächst in den kommenden 8 Jahren bis ca. 2020 auf über 65 Millionen Euro - an eine Tilgung der Schulden ist bei den vorgenannten Rahmenbedingungen ist dabei nicht zu denken! Es ist somit an der Zeit, dass ein vom RP eingesetzter Beauftragter die Verwaltung der Gemeinde als Staatskommissar übernimmt!

Die Finanzmathematik und der Kapitalmarkt werden die jetzige Problematik der Gemeinde aber kurzfristig beantworten - da der politische Wille einer eigenveranwortlichen Gestaltung im Sinne der Bürger fehlt!

Wer gibt einer solchen Kommune bzw. Verschuldungspolitik überhaupt noch einen Kredit?

Fragen der Bürger an die Mehrheitsfraktion GALB/GRÜN/SPD:


  • Wie ist es zu erklären, dass zunächst im Fachausschuss die Mehrheitsfraktion für den Schutzschirm ist ( Zwischenruf des Hofberichtertstatters der Mehrheitsfraktion der lokalen Presse "wie könnt Ihr denn dafür sein"? -  dann jedoch in der Abstimmung der Gemeindevertretersitzung dagegen war?
  • Warum stimmten SPD Gemeinderatsmitglieder gegen den Schutzschirm die in Ihrer Doppelfunktion im Kreistag für den Schutzschirm stimmten?
  • Warum wird kein verbindliches Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde nebst Fortschreibung formal mit Strategievorschlägen gemäß GemHVo vorgelegt? 
  • Warum werden de konkreten Einsparpotentiale tabellarisch jährlich je Produkt / - Produktgruppe im Haushalt nicht dargstellt und jährlich  fortgeschrieben bzw. durch ein interfraktionelles Controlling verfolgt? 
  • Hierzu gehört auch eine strikte Kennzahlenanalyse und zeitnahe Jahresabschlüsse! Sogenannte poltische  Entscheidungen und die hieraus resultierenden finanziellen Folgen lassen sich nur auf dieser Basis treffen! (Siehe unrealistisches Konzept der Fächsensanierung mit Abriss Kita, Bürgerhaus, Gaststätte etc. für über 18 Millionen Euro zusätzliche Schuldenaufnahme????
Nachdem ganz aktuell im Zuge der Risiken auf dem Kapitalmarkt der Eurokrise sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch inzwischen einzelne Bundesländer durch die Ratingagenturen herabgestuft wurden ist es abzusehen, dass dieser Multiplikatoreffekt damit auch bei den örtlichen Banken und somit bei den Konditionen für die Kassenkrediten für die Gemeinde Bischofsheim ankommen wird.

Welche Bank gibt der Gemeinde 65474 Bischofsheim noch einen Kredit der letztlich im Hinblick auf den privaten Verschuldungsgrad der Bürger  (siehe Bankbilanzen der örtlichen Banken - Forderungen an Kunden)  allein über zusätzliche Steuer-und Gebührenerhöhungen die kommenden 30-40 Jahre wohl nicht allein nicht abgebaut werden kann? Das platte Argument der Mehrheitsfraktion die Gemeinde (die Steuerzahler) können nicht pleite gehen stimmt daher nicht!

Wird die realistische Situation  in Bischofsheim erst erkennbar, wenn die monatlichen Zahlungen für die Beamten und Mitarbeiter der Verwaltung ausbleiben (Vgl.Situation in  Island am 08.Oktober 2008)?