Gedenktag an den 70. Jahrestag der Bombardierung von Bischofsheim am 13.Januar 1945
Zeitzeugen besuchen die Ausstellung im Heimatmuseum im "Alten Rathaus" und berichten von der Bombardierung der Gemeinde vor 70. Jahren! klick hier: Video zur AusstellungZeitungsbericht: Quelle Lokalanzieger: Lokalanzeiger Bischofsheim
Zeitungsbericht: Quelle Rüsselsheimer-Echo Bericht Rüsselsheimer Echo
Vandalismus und Kriminalität im Ort nehmen stark zu!
Quelle: Rüsselsheimer Echo, Mainspitze, Mainzer Allgemeine-Zeitung:
Beipiele aus dem 1. Halbjahr 2014
Juli 2014 Polizistenmord in Bischofsheim http://www.main-spitze.de/lokales/bischofsheim/fahndungserfolg-nach-todesschuessen-in-bischofsheim-57-jaehrigen-mann-festgenommen_14365812.htm
23 zerkratzte Autos: Quelle:main-spitze.de/lokales/bischofsheim
23-fahrzeuge-in-bischofsheim-zerkratzt
Mehrere Feuer durch Brandstiftung:
Feuerwehr-Bischofsheim.Einsaetze
Brennende-Muelltonnen
Zunahme der Einbrüche:
Bischofsheim Einbruch-in-bischofsheim
Zunahme der Rauschmittel Delikte
Bischofsheim/person-auf-dach-in-bischofsheim
Zunahme des Vandalismus, Zerstörung von Bänken, Grünanlagen, Bäumen und Zerstörung von EInrichtungen auf Kinderspielplätze etc.,
Die Unzufriedenheit der BÜRGER/WÄHLER mit der Kommunalpolitik nimmt stark zu! Die öffentliche Ordnung und Ruhe ist gestört - Aktionen der Verwaltung sind nicht erkennbar!
Die"Bürgerinititative Rettet den Steg" und "Rettet das Bürgerhaus" sowie die Aktion rettet die Bürgerhaus Gaststätte sind sichtbare Zeichen, dass die politischen Mehrheiten den Willen der Bürger Missachten und die Realität nicht wahrnehmen!
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Aktion "Rettet das Bürgerhaus"
AKTUELLE INFOS: klicken sie hier: http://buergerinitiative-bischofsheim.blogspot.de/
Sitzungen am 14.07.2015 KUBUS
und 23.07.2014 unbedingt besuchen hier soll über den Abriss entschieden werden!
Abriss Bürgerhaus gegen den
Willen der Bürger?
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VORGESCHICHTE:
Vorbemerkung: Im Bezug auf das Projekt BÜRGERHAUS Bischofsheim wurden bereits umfangreiche Gutachten, eine Bereisung der SPD Kreistagsfraktion (Presseartikel hier klicken!)Sitzungen am 14.07.2015 KUBUS
und 23.07.2014 unbedingt besuchen hier soll über den Abriss entschieden werden!
Leserbrief vom 07.07.2015 lokale Presse:
Abriss Bürgerhaus gegen den
Willen der Bürger?
Die
politische Mehrheitsfraktion im
Gemeindeparlament von Bischofsheim
SPD/GRÜN/GALB hat die Weichen für einen Abriss des Bürgerhauses
gestellt! Für dieses Investitionsvorhaben
wurden nach mehr als 3 Jahren
Vorbereitung weder eine komplette Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz auf
der Grundlage der Bauteile mit Massen nebst detaillierter Kostenschätzung unter
Berücksichtigung des Gebäuderestwertes im Vergleich zu einem Neubau noch ein vollständiger Finanzierungsplan
nebst Wirtschaftlichkeitsberechnung mit
kompletter Darstellung der Folgekosten der Investionsplanung für den Zeitraum
von 5o Jahren vorgelegt?
Ein Nachweis,
dass die kritische Wirtschaftlichkeitsgrenze für das Bürgerhaus im Falle
einer Sanierung unter Berücksichtigung des Gebäuderestwertes und der
Restnutzungsdauer erreicht ist, liegt ebenfalls nicht vor! Somit fehlt als Entscheidungsgrundlage
dieses Projekt die Alternative Sanierung
im Vergleich zu einem Neubau - wie
üblich für Investitionen dieser Art - auf der Grundlage von Facility Management Analysen!
Immerhin
handelt es sich um ein Investitionsvolumen von
ca. 8 Millionen Euro bzw. bei 50 Jahren mit Folgekosten von ca. 600.000
Euro im Kapital von einer Investition von rd. 48 Millionen Euro die von den
Steuerzahlern/Bürgern der Gemeinde getragen werden müssen! Die Bürger sind bei
einem Schuldenstand der Gemeinde von derzeit ca. 30 Millionen und einem Zuwachs
von ca. 3 Millionen pro Jahr nicht länger bereit die Ausgabenwut der Kommunalpolitiker
durch höhere Gebühren, Grundsteuererhöhungen (Immobilienabgaben) hinzunehmen,
da dies sozial unverantwortlich ist!
Ferner
werden sowohl die Grundsätze einer
ordentlichen Haushaltsführung als auch die Förderungsbestimmungen für den Einsatz
von Förderungsmitteln verletzt. Den Vereinen und späteren Nutzern wurde nichts
über die Höhe der Mieten/Pachten gesagt, da ein neues Bürgerhaus dann
kostendeckende Mieten erforderlich macht!
Hier wird bewusst Schaden der Gemeinde
zufügt und das Vermögen der Gemeinde
geschädigt, wenn einseitig ein
Neubau durch die Gemeindevertreter beschlossen
wird, ohne Alternativen untersucht zu haben.
Die Bürgerinitiative „Rettet das Bürgerhaus
hat hierzu bereits vor 3 Jahren eine umfassende Darstellung ins Internet
gestellt und fachlich informiert und für ein Bürgerbegehren erfolgreich 1.400
Unterschriften gesammelt!
Fazit: Die
Bürger werden sich bei den kommenden Wahlen sich zu den Entscheidungen der Kommunalpolitiker äußern!
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VORGESCHICHTE:
und zahlreiche politische Vorbereitungen sowie Fakten - wie den nicht notwendigen Abriss der Theodor-Heuss-Schule geschaffen ohne die eigentlich Betroffenen sowie die Steuerzahler
"Bürger von Bischofsheim" in die Entscheidungsprozesse einzubinden.
Alibi-Funktion mit einem Vereinsring und sonstigen parteipolitisch beeinflussten Abnickern solche Projekte anzugehen sind der falsche Weg!
Inzwischen wird auch klar warum Landrat Thomas WILL in den vergangenen Jahren mit fragwürdigen Arguemten persönlich die Ansiedlung eines überregionalen Lebensmittelmarktes der ökologisch und nachhaltig faire Lebensmittel im Sortiment führt unter einem parteilosen Bürgermeister in den vergangenen Jahren im Attich verhindert hat und damit sowohl Erträge aus dem Verkauf des Grundstücks an den Investor für die Gemeinde als auch eine attraktive ökologisch orientierte Architektur die diesen Ortsteil aufgewertet hätte durch persönliche Intervention und örtliche Demonstrationen mit seinen SPD Parteifreunden verhindert hat.
Eindeutige Ziele des Landrats, der sich permanent in die Lokalpolitik zu Lasten der Gemeinde und der Bürger einmischt: Errichtung einer Schulkantine für die "Georg-Mangold-Schule", Erweiterung der Ausbildungsgastätte von der die Bischofsheimer nichts haben, Ersatz der Kita und Verlagerung in das kontaminierte Theodor-Heuss Grundstück in Verbindung mit einem Ramschdiscounter zu Lasten der Gemeinde und ihrer Bürger/Steuerzahler!
Auf lokaler Ebene wird dies von seinem Sohn Karsten Will (Student) als SPD Ortsvereinsvorsitzender in Verbindung mit dem Fraktionsvorsitzenden und Parteigenossen Soliga unterstützt!
Teure Alibi Gutachten wurden auf Kosten der Gemeinde hierfür aber bereits beauftragt obwohl das Gebäude Bürgerhaus noch eine wirtschaftliche Restnutzungdauer von 50 Jahren hat und in den veragangenen Jahrzehnten lediglich nur unwirtschaftlich betrieben wurde! Der Vergleich mit anderen Bürgerhäusern im Kreis beweist was machbar ist!
Das Thema Modernisierung oder Neubau des Bürgerhauses erfordert im Interesse alle Bischofsheimer Bürger & Steuerzahler nach einer detaillierte Bestandaufnahme, Massen & Kosten vor allem eine betriebswirtschaftliche Analyse und umfassende Informationen und keine populistische politische Entscheidung der Betonfraktion (SPD/GRÜN/GALB), die sich ohne jegliche wirtschaftliche Betrachtungsweise unter Berücksichtigung u.a. der Folgekosten Denkmäler zu Lasten der Bürger setzen will!
Die Herren W. und Ihr Anhänger sollten im Interesse der Demokratie und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde aber nur das entscheiden wozu die Bürger wirtschaftlich in der Lage sind!
Wäre die örtliche "WILL-aber-nicht-Kann SPD Politik" ein Familienbetrieb oder ein Privatunternehmen, so wäre unsere Gemeinde längst pleite!
WIRTSCHAFTLICHKEITS-ANALYSE SANIERUNG ODER NEUBAU (Stand: 28.11.2012)
ANALYSE UND BEWERTUNG DER VORLAGE DES BÜROS WEP GmbH & Co.KG Dresden, Leipzig etc., vom 28.11.2012 im Bauausschuss der Gemeinde Bischofsheim
Eine Analyse der Dokumentation der
Untersuchung des Büros WP Gruppe für Sanierung oder Neubau Bischofsheim
Bürgerhaus, Ausbildungsrestaurant und Kindertagesstätte zeigt, dass der Auftraggeber
lediglich einen Kostenvergleich der beiden Varianten beauftragt hat und damit
eine umfassende wirtschaftliche Projektanalyse
mit Finanzierungsplan und Folgekosten für die Gemeinde aufgrund der Konzeptlosigkeit und mangelhafter
Vorgaben nicht erfolgte!
Das Fehlen der wirtschaftlichen
Aspekte und deren Folgekosten ist für eine finanzschwache Kommune aber wichtiger
als eine reine Kostenbetrachtung mit den Zielvorgaben einer städtebauliche
Erweiterung des gesamten Areals und Flächenverwertung für neue Verkaufsflächen
für Sortimenter, Erweiterung der Kreis Schulmensa bzw. Parkplätze für Altenheim
Betreiber.
Untersucht wurden von den
Architekten gemäß dem Auftrag der Gemeinde ausschließlich
ein Kostenvergleich der Bruttogeschossfläche des bestehenden Bürgerhauses zu
einem Neubau in gleicher Größe wie der Bestand ergänzt um Alternativen für
eine Wohnbebauung bzw. Gewerbe und der Wahrnehmung der Kreisinteressen – vertreten
durch den Landrat Will- zur Erweiterung
einer Schulmensa.
Schlussfolgerung: Es wurden ausschließlich
die vorhandenen Plandaten bei der Kostenschätzung Neubau und
Kostenschätzung Modernisierung in die Analyse aufgenommen und münden in eine
Entscheidungsmatrix aus der sich der Entscheider die jeweilige Variante
zurechtbasteln kann
Kern einer kritischen Beurteilung der
Vorlage ist infolgedessen, dass weder
eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, keine Untersuchung der Finanzierung noch eine Untersuchung der projektbezogenen Folgekosten
herangezogen wurde, die im folgenden aber die Hauptargumentation dieser
Untersuchung darstellt.
Kostenentscheidungs- Matrix als
Kosten-Nutzen-Analyse Modernisierung- versus Neubau beauftragt hat, ohne eine
Betrachtung der wirtschaftlichen Determinanten.
Die Untersuchungen dieser Analyse
(in der Tabelle nachstehend
detailliert wiedergegeben) übernehmen die Basisdaten der WEP , bei denen bei einem Neubau von einer Kostenschätzung von 13 Mio. Euro ausgegangen
wird.
Diese Kosten sind jedoch nicht
vollständig, da dieser Wert ohne die Kosten der Restwertvernichtung (3 Mio.),
die fehlenden Ansätze für Abrisskosten (1 Mio.) und ohne die fehlenden
Stellplatzkosten (ca. 170x30000= 5,1 Mio. Euro) sowie die Kosten der
städtebaulichen Neuordnung (neue Erschließung Schulstrasse) berechnet wurden.
Erläuterung:
Neubau Bürgerhaus 7.680.000 Euro
Ausbildungsstelle Werkstätte 2.389.000 Euro
KITA
2.105.000 Euro
Sonstige 827.000 Euro
Summe
13 Millionen Euro
-Hinzu kommen die Abrisskosten von
1.043.000 Euro
-Grundstückskosten 1 Mio Euro
-Restwertvernichtungskosten des
Wertes der vorhandenen Gebäudeteile 3 Mio Euro
-Entschädigung des Barwert der vorh.
Photovoltaikanlage ca. 500 Euro
Riedwerke)
.
Vernachlässigt wurde bei der
Untersuchung vor allem, dass das Gebäude einen aktuellen Gebäuderestwert von
ca. 3 Millionen Euro hat, so dass bei einer wirtschaftlichen
Betrachtungsweise die Gebäuderestwerernichtungskosten von 3 Million zum Ansatz
zu bringen sind.
Ferner wurde nicht berücksichtigt dass der
vorhandene Grundstückswert von ca. bei einem Bodenwert von 340 € pro
Quadratmeter ca. 1 Millio Euro in Ansatz gebracht werden muss.
Die Schaffung von ca.170
Stellplätzen, der Straßenumbau, umfassende Änderung der Erschließung fanden eben wenig Berücksichtigung wie die
Entschädigung für die vorhandene Photovoltaikanlage der Riedwerke und deren
Restwertkapitalisierung.
Die Gesamkosten bei einer wirtschaftlichen Betrachtung betragen somit: 17.044.000 Mio.
Euro ohne Stellplätze , Grundstückskosten und Erschließung.
Fazit: D.h. der reine Kostenvergleich zwischen (siehe Modernisierung und Neubau) wurde durch
das Büro WIP lediglich auf der Grundlage Länge mal Breite mal Höhe d.h. brutto
Geschossfläche und umbaute Raum ohne sonstige Faktoren die für eine
wirtschaftliche Analyse des Projekts maßgeblich für die Entscheidungsträger ist
vorgelegt.
Forderung:
Für eine praxisnahe Projektanalyse , die auch einer Bank zur
Finanzierung vorgelegt werden kann, wird
aber eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung unter der
Berücksichtigung der unten genannten Faktoren erforderlich.
D.h. in den Gesamtkosten und in einer korrekten Kostenvorlag und Analyse
der Kosten-Nutzen-Analyse des Büros WB
fanden 6,6 Millionen EURO keinen
Eingang
für die Entscheidungsträger.
Einer
realistischen Projektfinanzierung ist im Gegensatz zu einem reinen
Kostenvergleich eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Grunde zu legen, die in dieser Vorlage wie folgt dargestellt wird.
Finanzierung:
Die Finanzierung wurde unter Berücksichtigung
eines Zuschusses des Landes Hessen, der bis spätestens 31.3.2013 beantragt
werden müsste erstellt. Als Zuschuss ist
maximal von 1,2 Million auszugehen, so
dass insgesamt noch 11.844 Mio. Euro zu finanzieren wären die sich bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung wie folgt darstellen. (Jeweils in
TDE)
1. Eigenkapital Grundstück
Finanzierung 4 % 40 TDE per anno
2. Tilgung 118 Euro
3. Hypothek 415 Euro
4.Tilgung 1% 118 Euro
5. AfA 1% 118 Euro
6.Instandhaltungskosten 5 % 12.975
Euro
7. Betriebskosten 4 % 10.380
8.Verwaltungskosten 3 % 7.785 Euro
9. Mietausfall 1000 Euro
Summe
per anno somit Euro 32.831 TDE Euro p.a.
Dem entspricht bei sechs Euro/qm Monat einer kalkulatorischen Miete mit einem Ertrag von
186.840 Euro so dass ein Fehlbetrag pro
anno 154.009 Euro entstehen würde falls keine kostendeckende Miete von 6 Euro
pro qm Monat erzielt wird.
Bei 5 % Kapitalmarktzinsen bedeutet
dies bei einer Kapitalisierung dieses
Verlustes (Unterdeckung) auf 50 Jahre ein Verlust für die Gemeinde von im Falle
eines Neubaus von 7.799.429 Millionen
EURO.
D.h. ein Neubau bei unwirtschaftlichen Mieterträgen oder keinen Erträgen (unter 6
Euro/qm/Monat) würde in 50 Jahren wieder
den doppelten Betrag der Urspungsinvestition zur Folge haben d.h. Totalverlust
und ist wirtschaftlich nicht finanzierbar!
Die kalkulatorische Miete für einen wirtschaftlichen Betrieb des
Bürgerhause würde um eine Kostendeckung zu erreichen bei 6 € pro Quadratmeter liegen..
Zusammenfassung: D.h. der
Kosten-Nutzen-Analyse des Büros WP fanden 6,6 Millionen € keinen Eingang.
Für die Entscheidungsträger einer Projektfinanzierung ist im Gegensatz zu einem
reinen Kostenvergleich eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung
erforderlich, die in der Anlage
beigefügt wird.
Da die Finanzierung vom unter
Berücksichtigung eines Zuschusses den des Landes der bis spätestens 31.3.2013
beantragt werden müsste, wären zwar mit Zuschüssen von 1,2 Million zu rechnen, dies
erfordert jedoch Baurecht d.h. eine weitere Kostenvorlage für einen Bauantrag
durch die Gemeinde bedeutet ohne dass die Gesamtfinanzierung des Projekts
sicher gestellt ist.
Die Refinanzierung für die Gemeinde
bei dem derzeitigen Schuldenstand von ca. 25 Millionen in Höhe von insgesamt 12.000.844 auf dem Kapitalmarkt stellt sich zusätzlich als sehr problematisch
dar.
Betriebswirtschaftliche
Analyse:
Mit Hilfe der Ermittlung der
kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze nach der Annuitätenmethode lässt sich das
Verhältnis der Modernisierungskosten zu den gesamten Neubau Kosten in Prozent
ermitteln, um eine finanzmathematische Entscheidungsgrundlage zu erhalten.
Erläuterung: Bei einer rein
technischen Betrachtung des Kostenvergleichs entsprechen diese 36 % bei einem Kalkulationszinsfuß
5,5% und einer . Restnutzungsdauer des Altbau 50 Jahren Restnutzungsdauer
Neubau 100 Jahre als kritische Grenze laut Annuitätstabelle 95 Jahre
Die Bereinigung der kritischen
Wirtschaftlichkeitsgrenze bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und unter Berücksichtigung der Mieterträge beträgt
somit Altbau Mieterträge kalkulatorische per anno 93.420 Euro entspricht drei Euro pro Quadratmeter.
Neubau 186.840 Euro bei sechs Euro pro Quadratmeter und Monat.
Die Ermittlung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze nach der Annuitätenmethode
ergibt sich aus dem Verhältnis der Modernisierungskosten zu den gesamten Neubau
Kosten in Prozent. (Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunktes einer
Immobilien-Investition)
Fazit: Das Verhältnis der
Modernisierungskosten zu den gesamten Neubaukosten ergibt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung der Ersatz bei 43 % der vergleichbaren Neubaukosten liegt und die
Ermittlung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze nach der
Annuitätenmethode Methode eindeutig zeigt, dass es wirtschaftlicher ist zu modernisieren als einen Neubau zu errichten, vor allem da hierdurch weder Betriebs-noch Verwaltungskosten geringer würden!
Es ist sehr kritisch zu betrachten das bei
einem Neubau ein Jahresverlust von 237.325 Euro bei einer Nutzungsdauer von von
50 Jahren somit ein Totalverlust von 11.866.252 € entsteht ohne dass der Haushalt der Gemeinde dies hergibt!
Empfehlung: Es kann daher aus Wirtschaftlichkeitsgründen
ausschließlich die Modernisierung in mehreren Planstufen und Durchführungsabschnitten und
Gewerken unter Einschaltung örtlicher
Betriebe empfohlen werden, die bei der bestehenden Gebäudesubstanz eine
wirtschaftlichere Lösung darstellt.
Bewirtschaftungskosten
Selbst die Untersuchung der
Bewirtschaftungskosten des jetzigen Bürgerhauses zeigt, dass mit Energiekosten
von insgesamt 30.438 Euro (d.h. 3,25 Euro pro qm und Monat) diese im Toleranzbereich liegen wobei die
Energiekosten des Bürgerhauses selbst um 2/3 niedriger sind als in dem Restaurant und der KITA.
Betriebskosten
Die Betriebskosten aktuell mit
insgesamt 49.000 Euro p.a. (54,43 pro qm und Jahr) zeigen, dass es sich bei den Kosten und Mängeln nahezu
ausschließlich um unterlassene Instandhaltung handelt die bei einem Neubau bei
gleicher mangelhaften Unterhaltung ebenso entstehen dürften.
Es stellen sich daher für die Bürger und Steuerzahler an die politisch Verantwortlichen folgende Fragen:
- Warum wurde das Gebäude "Theodor-Heuss-Schule" bereits vor Jahren abgerissen obwohl es noch eine wirtschaftliche Restnutzungdauer hatte und durchaus hätte umgenutzt werden können? Hier wäre Platz für Vereine vorahnden gewesen - selbst eine Konzeption eines örtlichen Architekturbüros war vorhanden! Wer hat dies verhindert und warum?
- Das Grundstück "Theodor-Heuss-Schule" wurde seit über 100 Jahre in Bischofsheim von Bürgern und der Bahn als Deponie genutzt und ist stark kontaminiert!
- Kindergarten oder sonstige Nutzungen sind ausgeschlossen solange kein Entsorgsgutachten und die Risiken bekannt sind!
- Die Kosten der Altlasten sind weit höher als der Wert des Gutachtens des Verkehrswertes!!! Soll hier die Gemeinde durch den Kreis im Falle eines möglichen Kaufs geschädigt werden?
- Eigentümer des Grundstücks ist der Kreis Gross-Gerau. Warum sollte die Gemeinde Bischofsheim dieses Grundstück mit bekannten Altlasten erwerben ? Art und Mass der baulichen Nutzung dieses Grundstücks ist somit Sache des Eigentümers, des Kreise Gross-Gerau und nicht der Gemeinde Bschofsheim!
- Warum werden auf Kosten der Gemeinde für ein Grundstück des Kreises bereits teure Gutachten für die Verwertung im Auftrag und zu Lasten der Gemeinde Bischofsheim und ihrer Steuerzahler erstellt?
- Eine anteilige Förderung der Vorbereitungskosten aus Steuermitteln der Massnahme "Einfache Stadterneuerung "An der Bahn" ist förderungsrechtlich keinesfalls zulässig! (Sie AVV Hessen)
- Warum soll die Gemeinde Bischofsheim eine Kantine für die Mangold-Schule auf ihrem Grundstück errichten für die der Kreis Kostenträger ist? Der Kreis ist heute bereits unter dem Schutzschirm - dies hätte zur Folge dass sogar das Mittagessen der Schulkinder (siehe Gesamtschule Ginsheim von den Bischofsheimer Bürgern zu zahlen wäre!) Warum wird der Bischofsheimer Haushalt bereits heute mit Kreis-und Schulumlage von 68% belastet obwohl Bischofsheim nichts zu verteilen hat und die Gebührenschraube bereits am Anschlag der Schmerzgrenze für die Bürger liegt!
- Warum soll die Gemeinde Bischofsheim Köstenträger für eine Ausbildungswerkstatt des Kreises Gross-Gerau sein, die keine nachhaltigen Mieterträge erbringt und in der kein Bischofsheimer Jugendlicher ausgebildet wird?
- Warum soll ein bestehendes Bürgerhaus abgerissen werden das noch eine technische Restnutzuungsdauer von mindestens 50 Jahren hat (vgl. sonstige Bürgerhäuser wie Bauschheim etc.) statt eine nachhaltigen Ertragssituation zu erreichen die auch Investitionen für die unterlassene Instandhaltung sicherstellt?
- Warum wurde kein termingerechter Antrag auf die Aufnahme in das Landesprogramm gestellt, obwohl gemäß Verwaltungsrichtlinien über den Einsatz dieses Projekt nicht förderungsfähig ist!
- Warum erklärt die SPD den Bürgern nicht klipp und klar die Wahrheit, dass man bereits Absprachen mit dem Betreiber des Altenheimes zur Erweiterung hat, der Kreis sein belastetes Grundstück Theodor-Heuss-Schule los werden will und dafür die völlig intakte Kita und das Bürgerhaus geopfert werden sollen?
- Warum werden die Bürger so hinters Licht geführt und sollen dies auch noch alles bezahlen?
- Sogenannte "Runde Tische" - wie dies von der schwachen SPD Bürgermeisterin Ulrike Steinbach als Lösungen bei Entscheidungsunfähigkeit immer vorgeschlagen wird, sind reine Alibiveranstaltungen (siehe Thema Bürgerhaushalt), da die Vorgaben politisch und nicht sachgrecht d.h. wirtschaftlich und fachlich qualifiziert erfolgen!
BÜRGERINITIATIVE: Aktion "Rettet den Steg"
AKTUELL: VIDEO ABRISS STEG am 23.11.2013Bitte hier klicken: ABRISS STEG BISCHOFSHEIM 23.11.2013
Anstatt Entscheidungen zu treffen und zu handeln und die Bürger über die Hintergründe und Fakten zu informieren erfolgt hier ein Pseudo "Aktionionismus". Statt unverzüglich auf die Fachgutachten der Bahn- Brückenbauingenieure zu reagieren, die das Stahlbauwerk seit Jahren betreuen und klare Vorgaben für das Immobilienmanagement der Gemeinde seit dem Ankauf vorgegeben haben wird nicht gehandelt.
Ist der Bürgermeisterin eigentlich bewusst, dass sie in ihrer Eigenschaft als Verwaltungschefin gemäß ihrem Amtseid Ihre Entscheidungen politisch unabhängig im Interesse aller Bürger zu treffen hat - von deren Steuergeld sie schliesslich bezahlt wird und nicht vom Landrat oder einer Parteigruppierung.
Daher ersetzen teure Gutachten und externe Berater und Event-Manager nicht die Entscheidungskompetenz die parteiunabhängig und gemäß ihrem Amtseid kollegial in Verbindung mit dem demokratisch gewählten Gemeindevorstand gemäß der Verfassung der HGO zu erfolgen hat.
Es ist höchst erfreulich dass am Beispiel "maroder Steg" sich inzwischen fast 1/3 der Bürger aus Bischofsheim sich an der Aktion "Rettet den Steg" beteiligen und die Mitwirkenden fachlich kompetent und mit grossem Engagement die Verwaltungschefin, die Parteien und deren Gemeindevertreter fachlich davon überzeugen werden, was zu tun ist!
Die neueste Stellungnahme der IG Steg zeigt, dass der Sachverstand der Bürger für die Gemeinde wertvoller ist, als die Pseudo-Gutachten und das Nichthandeln von "ROT-GALB_GRÜN." bite hier anklicken: Artikel in der Mainspitze
Dies ist ein zeitnaher Beweis, dass die Beteiligung der Bürger an demokratischen Entscheidungsprozessen in einer kleinen Kommune wichtiger ist als ideologische Machtkämpfe oder Parteistrategien auf Kreis und Landesebene!
- Geschehen ist an dem Stahlbeton Bauwerk seit dem Kauf durch die Gemeinde im Jahre 1994 wie bei fast allen Immobilien der Gemeinde nichts!
- Die Instandhaltungsverpflichtungen für eine Immobilie gilt auch für eine Gemeinde und deren Mitarbeiter im Fachbereich Immobilien Management!
- Bereits im Jahre 1996 fordert der Städte-und Gemeindebund die Gemeinde auf die in einem Gutachten aufgeführten Mängel auf Kosten der DB AG zu beseitigen. Die Gemeinde (1996 unter alleiniger SPD Mehrheit) unternahm bisher nichts um das Bauwerk zu sichern!
- Ausschlussfristen für eine Beseitigung von bestehenden Unfallgefahren laufen bereits Ende Juli 2012 ab.
- Stattdessen aber erfolgt die politische Antwort der Mehrheitsfraktion mit dem Mittel des Bürgerprotestes und des Profilierungsversuches einer Rettung durch ein Gegengutachten!
- Statt eine Ausschreibung vor dem Zeitpunkt weiterer Material-und Lohnerhöhung im November 2012 einzuholen glaubt die Politik die Lösung in der Forderung nach Zuschüssen aus Steuergeldern zu finden.
- Da werden auf Kosten der Steuerzahler 2 Bundestagsabgeordnete unterschiedlicher Parteien aus Berlin eingeflogen sowie 1 Landtagsabgeordnete und 1 Landrat zu Presseterminen zum Orts-Phototermin präsentiert! (Fluglärmgegner hinhören).
- Einziges Ziel der Aktionen: Wie kommen wir an Steuergelder um Versäumnisse von unterlassenen Investitionen in der Verhangenheit bei leeren Kassen auszubügeln!
- Was soll ein neues Gutachten das die Bürgermeisterin beauftragt hat bringen? Da Gefahr im Verzug ist und die Verkehrssicherheit gefährdet ist besteht dringend Entscheidungs-bzw. Handlungsbedarf!
- Warum wurde durch das Bauamt der Gemeinde noch keine Ausschreibung für einen Abbruch gestellt - da bekannterweise auch hier für die Bahn ein zeitlicher Vorlauf von 12-24 Monaten erforderlich wird?
- Im Falle eines Unfalls regelt der Staatsanwalt die Fristversäumnisse und keine Gegengutachten oder politische Forderungen und persönlichen Versäumnisse!
- Warum werden nicht bereits EU weite Ausschreibungen getätigt um Alternativen für konstruktive Brückenvarianten ( z.B. aus Leichtbaumaterialien wie Alumnium gemäß DIN 4113 bzw. EE1999 Eurp 9) wie diese international bereits im Brückenbau bereits Anwendung fanden als Entscheidungsgrundlage zu erhalten.
Gefahrenpunkte für Radfahrer in Bischofsheim
Aktuell: Hier finden Sie einen YOUTUBE Beitrag zu den Gefahrenpunkten für Radfahrer in 65474 Bischofsheim! Die Mehrheitspartei SPD/GRÜN hat sich vollmundig und ideologisch überfrachtet zwar das Ziel gesetzt Radwege zu verbessern !
Falls auch Sie Unfallschwerpunkte und Gefahren für Radfahrer feststellen geben Sie Ihre Meldungen in den folgenden Link ein: Meldeplattform Radverkehr Region Rhein-Main:
Link: http://www.meldeplattform-radverkehr.de/
Fakt ist: Ausser einem Schaufensterantrag im Kommunalparlament und Spazierfahrten geschieht nichts!
Beweis: Siehe Video
http://youtu.be/gWlQsMaUD8c
Vorschlag: Aktive Beteiligung der Bürger an der Verkehrsplanung.
SPD Vorschlag Photovoltaikanlagen entlang der Autobahn
Quelle: Mainspitze hier klicken: Photovoltaikanlagen entlang der Autobahn
Analyse:
An diesem Antrag dokumentiert sich die Konzeptionslosigkeit und die Entscheidungsstrukturen der sogenannten Koalition von GALB/GRÜN/SPD in einem Gemeindeparlament! Zum grünen Kernthema "Photovoltaik" bringt die SPD Lobby Vorschläge in die Diskussion ein, die vor 20 Jahren aktuell gewesen wären. Der Koalitionspartner GALB/GRÜN wird nicht gefragt - es wird direkt mit JUWI schon verhandelt! Das Paket geht dann als Prüfauftrag an den Gemeindevorstand und die Bürgermeisterin - die vielleicht noch ein Gutachten dazu machen lässt! Alternativen werden weder mit dem Koalitionspartner noch den Bürgern diskutiert! So kann Demokratie nicht funktionieren! Es dokumentiert damit präzise, dass es in dieser 3er Koalition nicht um die Sache, die Bürger und örtlichen Handwerksbetriebe, sondern lediglich um Posten und Macht und Lobby Arbeit geht!
Beurteilung des Vorschlags:
An diesem Antrag dokumentiert sich die Konzeptionslosigkeit und die Entscheidungsstrukturen der sogenannten Koalition von GALB/GRÜN/SPD in einem Gemeindeparlament! Zum grünen Kernthema "Photovoltaik" bringt die SPD Lobby Vorschläge in die Diskussion ein, die vor 20 Jahren aktuell gewesen wären. Der Koalitionspartner GALB/GRÜN wird nicht gefragt - es wird direkt mit JUWI schon verhandelt! Das Paket geht dann als Prüfauftrag an den Gemeindevorstand und die Bürgermeisterin - die vielleicht noch ein Gutachten dazu machen lässt! Alternativen werden weder mit dem Koalitionspartner noch den Bürgern diskutiert! So kann Demokratie nicht funktionieren! Es dokumentiert damit präzise, dass es in dieser 3er Koalition nicht um die Sache, die Bürger und örtlichen Handwerksbetriebe, sondern lediglich um Posten und Macht und Lobby Arbeit geht!
Beurteilung des Vorschlags:
Zum SPD Antrag im Bischofsheimer
Bauausschuss: „Photovoltaikanlagen entlang der Autobahn, Bahn etc.“
Die Mehrheitsfraktion von SPD/GRÜNE/GALB hat am
16.06.2012 im Bauausschuss einen Antrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage
entlang der A60 und der Bahn beschlossen, in dem die Firma JUWI - eine
Vertriebs – Finanzierungs- und Anlagegesellschaft für Photovoltaik bereits
benannt wird, obwohl es Bischofsheim mehrere fachlich qualifizierte Gewerbebetriebe
gibt, die seit über 20 Jahren bei vielen Bürgern private Photovoltaikanlagen
errichtet haben und hier auch ihre Steuern zahlen. Dass hierfür von der
Gemeinde Bebauungspläne, private Grundstücksflächen und viel Geld erforderlich
würde scheint die Antragsteller nicht zu interessieren. Ist dies bereits ein Ergebnis
der von der Koalition SPD/GRÜNE/GALB für
Bischofsheim geforderten Gewerbeförderung aus?
Die Bürger, die seit Jahren mit dem örtlichen Handwerk bereits
hoch effiziente Anlagen aus deutscher Produktion betreiben erwarten aber von
unseren Kommunalpolitikern keine Werbung zur Förderung des Absatzes von
Zertifikaten von windigen Abschreibungsgesellschaften, an denen nur besser verdienende
Profit machen, sondern stattdessen eine Unterstützung der örtlichen
Fachbetriebe und Lösungen die zu einer Senkung der örtlichen Strompreise führen.
Leiden die örtlichen Genossen und GALB/GRÜN der Mehrheitsfraktion inzwischen unter erheblichem Realitätsverlust? Aus den Zahlen der Einkommensstruktur der örtlichen Steuerzahler und Bankkunden lässt sich absehen, dass kein Bischofsheimer Bürger sich finanziell an solchen Phantasien eines Genossenschaftsmodells beteiligen kann!
Leiden die örtlichen Genossen und GALB/GRÜN der Mehrheitsfraktion inzwischen unter erheblichem Realitätsverlust? Aus den Zahlen der Einkommensstruktur der örtlichen Steuerzahler und Bankkunden lässt sich absehen, dass kein Bischofsheimer Bürger sich finanziell an solchen Phantasien eines Genossenschaftsmodells beteiligen kann!
Statt daher Schaufensteranträge einzubringen sollte von den Fakten
ausgegangen werden, dass Photovoltaik in Bischofsheim bereits Realität wurde,
bevor dieses Thema Spielball der Interessenlobby und Ideologien wurde. Nach
einem Vierteljahrhundert Praxis – teilweise ohne Steuergelder errichteter
Anlagen und ohne EEG- stellt sich
örtlich die Thematik der Energiewende eher wie folgt dar:
Die Erzeugung von Strom auf der Basis von Photovoltaik erfolgt
in Bischofsheim derzeit bei schon fast
30% der privaten Haushalte von ihren eigenen Dächern ohne Landschaftsverbrauch!
Um für die örtlichen Verbraucher eine Senkung des Strompreises (Beschaffungspreis 33% des Strompreises mit sinkender Tendenz um 21% gegenüber 2009) zu erreichen bedeutet dies, die Kostenfaktoren des Strompreises zu analysieren. Kern einer ideologiefreien lokalen Energiewende ist es daher nicht eine Erweiterung der Produktion zu Lasten aller Verbraucher - wie die SPD es will- zu erreichen, sondern die Kostenfaktoren wie das Netznutzungsentgelt (29%), die Konzessionsumlage (6) und die Vertriebskosten (2%) zu senken.
Im Klartext: Die Einspeisung, Verteilung und Speicherung
der örtlich produzierten dezentralen Anlagen der Solarenergie bringt erhebliche
betriebswirtschaftliche Kostenvorteile als die Produktion subventionierten Solarstroms den alle zu bezahlen haben und nur wenige Vorteile haben.Um für die örtlichen Verbraucher eine Senkung des Strompreises (Beschaffungspreis 33% des Strompreises mit sinkender Tendenz um 21% gegenüber 2009) zu erreichen bedeutet dies, die Kostenfaktoren des Strompreises zu analysieren. Kern einer ideologiefreien lokalen Energiewende ist es daher nicht eine Erweiterung der Produktion zu Lasten aller Verbraucher - wie die SPD es will- zu erreichen, sondern die Kostenfaktoren wie das Netznutzungsentgelt (29%), die Konzessionsumlage (6) und die Vertriebskosten (2%) zu senken.
In Kürze werden an dieser Stelle alternative Berechungen vorgestellt die in Verbindung mit dem Gewinner des Innovationspreises der deutschen Wirtschaft 2012 und der Firma Microsoft entstanden sind. Veraltete Konzepte der Solarlobby gehören ins Archiv!
D.h. die Aufgaben der Kommunalpolitiker
in Sachen lokaler Energiepolitik im Interesse aller Bürger und nicht für Kapitalanleger besteht aktuell darin
- den Rückkauf des Stromnetzes in Bischofsheim anzustreben, d.h. den seinerzeitigen Verkauf des Netzes der ÜWG Groß-Gerau bzw. an die Stadtwerke Mainz bzw. die RWE wieder rückgängig zu machen! (Vgl. hierzu auch Capri Reise einschlägiger SPD Politiker).
- Einspeisung der auf den privaten Solardachflächen bereits vorhandenen Energieeinspeiser aus Photovolataik ins kommunale Netz.
- Ziel einer örtlichen Energiepolitik im Interesse aller Bürger bedeutet die Zusatzbelastungen durch fremde Netzbetreiber zu vermeiden und bei Verlängerung des Konzessionsvertrages für das örtliche Stromnetz unserer Gemeinde durch eine kompetente Verhandlungsführung dieses Netz wieder zurück an die Kommune zurück zu gewinnen mit einer Beteiligung der Gemeinde am Ertrag.
- Das heisst aber auch die individuellen Netzentgelte mit den örtlichen privaten Einspeisern von Strom aus Photovoltaik wären in gesonderten Verträgen zu verhandeln und zu einem Bürgernetz zusammen zu führen!
- Nur so kann das Ziel einer örtlichen Energiewende erreicht werden! Nicht das Vermögen von reichen Genossen- bzw. Bürgerbeteiligungsmodellen sollte durch Erhöhung Ihrer Renditen aus Kapitalbeteiligungen an Abschreibungsgesellschaften für Photovoltaik und Energie durch Bereitstellung von Grundstücken und Planungsrecht erhöht werden, sondern die Interessen der Bürger-und Mieter mit dem Ziel niedriger Strompreise haben Vorrang!
Haben
GALB/GRÜN und SPD die Energiewende in Bischofsheim verschlafen?
Die Entscheidung der Bundeskanzlerin
und Physikerin Merkel zur
Abschaltung sämtlicher Atomkraftwerke in
Deutschland ist längst Geschichte. Hinzu kommt, dass die Förderung der Photovoltaik
in Deutschland bereits 2012 zu einem
Überangebot von regenerativer Energie
geführt hat, so dass der am Markt
gehandelte Strompreis an der Strombörse
in Leipzig zeitweise bis auf 1 Cent gefallen ist. Bedauerlicherweise haben wir Verbraucher aber davon nichts, da
Steuern, Abgaben und vor allem durch erhebliche Netzgebühren den Strompreis
bestimmen! Hier gilt: Die Eigentümer der Stromnetze aber haben die Lizenz zum
Geld drucken.
Diese Fakten haben bereits viele Gemeinden in
Deutschland erkannt und gehandelt indem Sie Ihr eigenes Stromnetz betreiben.
Diesen wichtigsten 3. Schritt der
Energiewende die Unabhängigkeit von überregionalen Versorgern zu erreichen
bringt sowohl langfristige Kostenvorteile für die Bürger und die örtlichen
Haushalte.
Sind die Stromnetze im kommunaler
Hand und werden zusätzlich die örtlichen
Photovoltaikanlagen ins örtliche Netz eingespeist und nur die Spitzenlast
zugekauft lassen sich sowohl die Netzkosten, Konzessionsabgaben, Werbungs-und
Vertriebskosten etc. einsparen und damit
der Strompreise für die Bürger billiger gestalten( ca. 1/3 des Strompreise sind nur Netzkosten mit
steigender Tendenz, denn je mehr
Windkraftparks und Photovoltaikanlagen ans Netz gehen desto stärker steigen die
Netzkosten)!
Bei den derzeitig historisch niedrigen Zinsen
und der geeigneten Technik ist dies auch für kleine Gemeinden finanzierbar,
organisierbar und ein wichtiger Standortvorteil.
Fakt ist, dass die Bürger in
Bischofsheim bereits über 100
Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung errichtet haben und im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum
Haushalt 2012 zu diesem Thema bereits konkrete Vorschläge vorhanden waren. Leider hat sich aber weder die Verwaltung
noch die Politik mit dem Vorschlag zur
Einspeisung von Photovoltaik und der technischen und organisatorischen Lösung beschäftigt,
sondern in Bischofsheim beschäftigen sich
die örtlichen Grünen/GALB und die SPD
immer noch mit dem Thema der Förderung des weiteren Ausbaus der
Photovoltaik und dies trotz tiefroten Haushalts!
Daher war auch die Veranstaltung im
Palazzo am 12.03.2013 überflüssig – da die Frage an den Vorsitzenden des Gemeindevorstands,
Herrn Beorchia GALB/GRÜN sowie die Bürgermeisterin warum nur
wenige Tage nach dieser Veranstaltung über die Energiewende die politische Mehrheit in Bischofsheim genau das Gegenteil beschlossen hat – bis
heute unbeantwortet blieb: Übertragung des Bischofsheimer Stromnetzes an die
Riedwerke GmbH & Co. KG ( Soll durch solche
Heuschrecken-Konstruktionen etwa der
tiefrote Kreishaushalt saniert werden?)
GRÜN/GALB und SPD sind somit
voll verantwortlich für Preissteigerungen von Strom da diese Entscheidung langfristig zu
Kostensteigerungen für die Bischofsheimer Bürger führen wird. Hier kommt dass
erneut für Bischofsheim eine Gelegenheit
verpasst wurde sowohl den defizitären
Haushalt zu sanieren als auch die Strompreise für die Bürger im Griff zu
behalten.
http://buergerinitiative-bischofsheim.blogspot.de/