Dienstag, 6. Oktober 2015

Aktuelles, Informationen, 65474 Bischofsheim,

Aktuelles und Informationen

Gedenktag an den 70. Jahrestag der Bombardierung von Bischofsheim am 13.Januar 1945

Zeitzeugen besuchen die Ausstellung im Heimatmuseum im "Alten Rathaus" und berichten von der Bombardierung der Gemeinde vor 70. Jahren! klick hier:  Video zur Ausstellung

Zeitungsbericht: Quelle Lokalanzieger: Lokalanzeiger Bischofsheim
Zeitungsbericht:  Quelle Rüsselsheimer-Echo  Bericht Rüsselsheimer Echo

Vandalismus und Kriminalität im Ort nehmen stark zu!

Quelle: Rüsselsheimer Echo, Mainspitze, Mainzer Allgemeine-Zeitung: 

Beipiele aus dem 1. Halbjahr 2014

Juli 2014 Polizistenmord in Bischofsheim  http://www.main-spitze.de/lokales/bischofsheim/fahndungserfolg-nach-todesschuessen-in-bischofsheim-57-jaehrigen-mann-festgenommen_14365812.htm
23 zerkratzte Autos:   Quelle:main-spitze.de/lokales/bischofsheim
23-fahrzeuge-in-bischofsheim-zerkratzt
Mehrere Feuer durch Brandstiftung:
Feuerwehr-Bischofsheim.Einsaetze
Brennende-Muelltonnen
Zunahme der Einbrüche:
Bischofsheim Einbruch-in-bischofsheim
Zunahme der Rauschmittel Delikte
Bischofsheim/person-auf-dach-in-bischofsheim

Zunahme des Vandalismus, Zerstörung von Bänken, Grünanlagen, Bäumen und Zerstörung von EInrichtungen auf Kinderspielplätze etc., 

Die Unzufriedenheit der BÜRGER/WÄHLER mit der Kommunalpolitik nimmt stark zu! Die öffentliche Ordnung und Ruhe ist gestört -  Aktionen der Verwaltung sind nicht erkennbar!

Die"Bürgerinititative Rettet den Steg" und "Rettet das Bürgerhaus" sowie die Aktion rettet die Bürgerhaus Gaststätte sind sichtbare Zeichen, dass die politischen Mehrheiten den Willen der Bürger Missachten und die Realität nicht wahrnehmen! 

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Aktion "Rettet das Bürgerhaus"

 AKTUELLE INFOS:   klicken sie hier:    http://buergerinitiative-bischofsheim.blogspot.de/

Sitzungen am 14.07.2015 KUBUS
und 23.07.2014 unbedingt besuchen hier soll über den Abriss entschieden werden!

Leserbrief vom 07.07.2015 lokale Presse:

Abriss Bürgerhaus gegen den Willen der Bürger?


Die politische  Mehrheitsfraktion im Gemeindeparlament von Bischofsheim  SPD/GRÜN/GALB hat die Weichen für einen Abriss des Bürgerhauses gestellt!  Für dieses Investitionsvorhaben wurden  nach mehr als 3 Jahren Vorbereitung weder eine komplette Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz auf der Grundlage der Bauteile mit Massen nebst detaillierter Kostenschätzung unter Berücksichtigung des Gebäuderestwertes im Vergleich zu einem Neubau  noch ein vollständiger Finanzierungsplan nebst  Wirtschaftlichkeitsberechnung mit kompletter Darstellung der Folgekosten der Investionsplanung für den Zeitraum von 5o Jahren vorgelegt?

 Ein Nachweis,  dass die kritische Wirtschaftlichkeitsgrenze für das Bürgerhaus im Falle einer Sanierung unter Berücksichtigung des Gebäuderestwertes und der Restnutzungsdauer erreicht ist, liegt ebenfalls nicht vor! Somit fehlt als Entscheidungsgrundlage dieses Projekt die Alternative  Sanierung im Vergleich zu einem Neubau -  wie üblich für Investitionen dieser Art - auf der Grundlage von  Facility Management Analysen!

Immerhin handelt es sich um ein Investitionsvolumen von  ca. 8 Millionen Euro bzw. bei 50 Jahren mit Folgekosten von ca. 600.000 Euro im Kapital von einer Investition von rd. 48 Millionen Euro die von den Steuerzahlern/Bürgern der Gemeinde getragen werden müssen! Die Bürger sind bei einem Schuldenstand der Gemeinde von derzeit ca. 30 Millionen und einem Zuwachs von ca. 3 Millionen pro Jahr nicht länger bereit die Ausgabenwut der Kommunalpolitiker durch höhere Gebühren, Grundsteuererhöhungen (Immobilienabgaben) hinzunehmen, da dies sozial unverantwortlich ist! 

Ferner werden sowohl  die Grundsätze einer ordentlichen Haushaltsführung als auch die Förderungsbestimmungen für den Einsatz von  Förderungsmitteln verletzt.  Den Vereinen und späteren Nutzern wurde nichts über die Höhe der Mieten/Pachten gesagt, da ein neues Bürgerhaus dann kostendeckende Mieten erforderlich macht!
 Hier wird bewusst Schaden der Gemeinde zufügt  und das Vermögen der Gemeinde geschädigt, wenn  einseitig ein Neubau  durch die Gemeindevertreter beschlossen wird, ohne Alternativen untersucht zu haben.
 Die Bürgerinitiative „Rettet das Bürgerhaus hat hierzu bereits vor 3 Jahren eine umfassende Darstellung ins Internet gestellt und fachlich informiert und für ein Bürgerbegehren erfolgreich 1.400 Unterschriften gesammelt!

Fazit: Die Bürger werden sich bei den kommenden Wahlen sich zu den  Entscheidungen der Kommunalpolitiker äußern! 

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 VORGESCHICHTE:

   
Vorbemerkung: Im Bezug auf das Projekt BÜRGERHAUS Bischofsheim wurden bereits umfangreiche Gutachten, eine Bereisung der  SPD Kreistagsfraktion (Presseartikel hier klicken!)
und zahlreiche politische Vorbereitungen sowie Fakten - wie den nicht notwendigen Abriss der Theodor-Heuss-Schule geschaffen ohne die eigentlich Betroffenen sowie die Steuerzahler
 "Bürger von Bischofsheim" in die Entscheidungsprozesse einzubinden.
 Alibi-Funktion mit einem Vereinsring und sonstigen parteipolitisch beeinflussten Abnickern solche Projekte anzugehen sind der falsche Weg!

Inzwischen wird auch klar warum Landrat Thomas WILL in den vergangenen Jahren mit fragwürdigen Arguemten persönlich die Ansiedlung eines überregionalen Lebensmittelmarktes der ökologisch und nachhaltig faire Lebensmittel im Sortiment führt unter einem parteilosen Bürgermeister in den vergangenen Jahren im Attich verhindert hat und damit sowohl Erträge aus dem Verkauf des Grundstücks an den Investor für die Gemeinde als auch eine attraktive ökologisch orientierte Architektur die diesen Ortsteil aufgewertet hätte durch persönliche Intervention und örtliche Demonstrationen mit seinen SPD Parteifreunden verhindert hat.

Eindeutige Ziele des Landrats, der sich permanent in die Lokalpolitik zu Lasten der Gemeinde und der Bürger einmischt: Errichtung einer Schulkantine für die "Georg-Mangold-Schule", Erweiterung der Ausbildungsgastätte von der die Bischofsheimer nichts haben, Ersatz der Kita und Verlagerung in das kontaminierte Theodor-Heuss Grundstück in Verbindung mit einem Ramschdiscounter zu Lasten der Gemeinde und ihrer Bürger/Steuerzahler!

 Auf lokaler Ebene wird dies von seinem Sohn Karsten Will (Student)  als SPD Ortsvereinsvorsitzender  in Verbindung mit dem Fraktionsvorsitzenden und Parteigenossen Soliga unterstützt!  

Teure Alibi Gutachten wurden auf Kosten der Gemeinde hierfür aber bereits beauftragt obwohl das Gebäude Bürgerhaus noch eine wirtschaftliche Restnutzungdauer von 50 Jahren hat und in den veragangenen Jahrzehnten  lediglich  nur unwirtschaftlich betrieben wurde!  Der Vergleich mit anderen Bürgerhäusern im Kreis beweist was machbar ist!

Das Thema Modernisierung oder Neubau des Bürgerhauses erfordert  im Interesse alle Bischofsheimer Bürger & Steuerzahler nach einer detaillierte Bestandaufnahme, Massen & Kosten vor allem eine betriebswirtschaftliche Analyse und umfassende Informationen und keine populistische politische Entscheidung der Betonfraktion (SPD/GRÜN/GALB), die sich ohne jegliche wirtschaftliche Betrachtungsweise unter Berücksichtigung u.a. der Folgekosten Denkmäler zu Lasten der Bürger setzen will! 

Die Herren W. und Ihr Anhänger sollten im Interesse der Demokratie und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde aber nur das entscheiden wozu die Bürger wirtschaftlich in der Lage sind! 

Wäre die örtliche "WILL-aber-nicht-Kann SPD Politik" ein Familienbetrieb oder ein Privatunternehmen, so wäre unsere Gemeinde längst pleite!



WIRTSCHAFTLICHKEITS-ANALYSE SANIERUNG ODER NEUBAU (Stand: 28.11.2012)


ANALYSE UND BEWERTUNG DER VORLAGE DES BÜROS WEP GmbH & Co.KG Dresden, Leipzig etc., vom 28.11.2012 im Bauausschuss der Gemeinde Bischofsheim


Eine Analyse der Dokumentation der Untersuchung des Büros WP Gruppe für Sanierung oder Neubau Bischofsheim Bürgerhaus, Ausbildungsrestaurant und  Kindertagesstätte zeigt, dass der Auftraggeber lediglich einen Kostenvergleich der beiden Varianten beauftragt hat und damit eine umfassende wirtschaftliche Projektanalyse mit Finanzierungsplan und Folgekosten für die Gemeinde  aufgrund der Konzeptlosigkeit und mangelhafter Vorgaben nicht erfolgte!

Das Fehlen der wirtschaftlichen Aspekte  und deren Folgekosten ist  für eine finanzschwache Kommune aber wichtiger als eine reine Kostenbetrachtung mit den Zielvorgaben einer städtebauliche Erweiterung des gesamten Areals und Flächenverwertung für neue Verkaufsflächen für Sortimenter, Erweiterung der Kreis Schulmensa bzw. Parkplätze für Altenheim Betreiber.

Untersucht wurden von den Architekten gemäß dem Auftrag der Gemeinde ausschließlich ein Kostenvergleich der Bruttogeschossfläche des bestehenden Bürgerhauses zu einem Neubau in gleicher Größe wie der Bestand ergänzt um Alternativen für eine Wohnbebauung bzw. Gewerbe und der Wahrnehmung der Kreisinteressen – vertreten durch den Landrat Will-  zur Erweiterung einer Schulmensa.

Schlussfolgerung: Es wurden ausschließlich die vorhandenen  Plandaten  bei der Kostenschätzung Neubau und Kostenschätzung Modernisierung in die Analyse aufgenommen und münden in eine Entscheidungsmatrix aus der sich der Entscheider die jeweilige Variante zurechtbasteln kann

Kern einer kritischen Beurteilung der Vorlage ist infolgedessen, dass  weder eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, keine Untersuchung der Finanzierung  noch eine Untersuchung der projektbezogenen Folgekosten herangezogen wurde, die im folgenden aber die Hauptargumentation dieser Untersuchung darstellt.

Vorbemerkung es ist davon auszugehen, dass der Auftraggeber, die Gemeinde Bischofsheim ausschließlich eine Kostenanalyse im Hinblick auf eine 


Kostenentscheidungs- Matrix als Kosten-Nutzen-Analyse Modernisierung- versus Neubau beauftragt hat, ohne eine Betrachtung der wirtschaftlichen Determinanten.

 Die Untersuchungen  dieser  Analyse   (in der Tabelle nachstehend detailliert wiedergegeben) übernehmen die Basisdaten der WEP , bei denen  bei einem Neubau von einer  Kostenschätzung von 13 Mio. Euro ausgegangen wird.

Diese Kosten sind jedoch nicht vollständig, da dieser Wert ohne die Kosten der Restwertvernichtung (3 Mio.), die fehlenden Ansätze für Abrisskosten (1 Mio.) und ohne die fehlenden Stellplatzkosten (ca. 170x30000= 5,1 Mio. Euro) sowie die Kosten der städtebaulichen Neuordnung (neue Erschließung Schulstrasse)  berechnet wurden.

Erläuterung:
 Neubau Bürgerhaus 7.680.000 Euro
 Ausbildungsstelle Werkstätte 2.389.000 Euro
 KITA  2.105.000 Euro
Sonstige 827.000 Euro 
Summe 13 Millionen Euro

-Hinzu kommen die Abrisskosten von 1.043.000 Euro
-Grundstückskosten 1 Mio Euro
-Restwertvernichtungskosten des Wertes der vorhandenen Gebäudeteile 3 Mio Euro
-Entschädigung des Barwert der vorh. Photovoltaikanlage  ca. 500 Euro Riedwerke)
.
 Vernachlässigt wurde bei der Untersuchung vor allem, dass das Gebäude einen aktuellen Gebäuderestwert von ca. 3 Millionen  Euro hat,  so dass bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Gebäuderestwerernichtungskosten von 3 Million zum Ansatz zu bringen sind.

 Ferner wurde nicht berücksichtigt dass der vorhandene Grundstückswert von ca. bei einem Bodenwert von 340 € pro Quadratmeter ca. 1 Millio Euro in Ansatz gebracht werden muss.

Die Schaffung von ca.170 Stellplätzen, der Straßenumbau, umfassende Änderung der Erschließung  fanden eben wenig Berücksichtigung wie die Entschädigung für die vorhandene Photovoltaikanlage der Riedwerke und deren Restwertkapitalisierung.

 Die Gesamkosten bei einer wirtschaftlichen Betrachtung betragen somit: 17.044.000 Mio. Euro ohne Stellplätze , Grundstückskosten und Erschließung.


Fazit: D.h.  der reine Kostenvergleich zwischen  (siehe Modernisierung und Neubau) wurde durch das Büro WIP lediglich auf der Grundlage Länge mal Breite mal Höhe d.h. brutto Geschossfläche und umbaute Raum ohne sonstige Faktoren die für eine wirtschaftliche Analyse des Projekts maßgeblich für die Entscheidungsträger ist vorgelegt.


Forderung:

Für eine praxisnahe  Projektanalyse , die auch einer Bank zur Finanzierung vorgelegt werden kann, wird  aber eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung unter der Berücksichtigung der unten genannten Faktoren erforderlich.

D.h. in den Gesamtkosten und  in einer korrekten Kostenvorlag und Analyse der Kosten-Nutzen-Analyse des Büros WB fanden 6,6 Millionen EURO  keinen
Eingang für die Entscheidungsträger.

Einer realistischen Projektfinanzierung ist im Gegensatz zu einem reinen Kostenvergleich eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung  zu Grunde zu legen,  die in dieser Vorlage  wie folgt dargestellt wird.

 Finanzierung:

Die Finanzierung wurde unter Berücksichtigung eines Zuschusses  des Landes  Hessen, der bis spätestens 31.3.2013 beantragt werden müsste erstellt.  Als Zuschuss ist maximal von 1,2 Million auszugehen,  so dass insgesamt  noch 11.844 Mio. Euro  zu finanzieren wären die sich  bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung wie folgt darstellen. (Jeweils in TDE)

1. Eigenkapital Grundstück Finanzierung 4 % 40 TDE per anno
2. Tilgung  118  Euro
3. Hypothek  415 Euro
4.Tilgung 1%  118 Euro
5. AfA 1%  118 Euro
6.Instandhaltungskosten 5 % 12.975 Euro
7. Betriebskosten 4 % 10.380
8.Verwaltungskosten 3 % 7.785 Euro
9. Mietausfall 1000 Euro

Summe per anno somit Euro 32.831 TDE Euro p.a.

Dem entspricht  bei sechs Euro/qm Monat einer  kalkulatorischen Miete mit einem Ertrag von 186.840 Euro so dass ein Fehlbetrag pro anno 154.009 Euro entstehen würde  falls keine kostendeckende Miete von 6 Euro pro qm Monat erzielt wird.

Bei 5 % Kapitalmarktzinsen bedeutet dies bei einer Kapitalisierung  dieses Verlustes (Unterdeckung) auf 50 Jahre ein Verlust für die Gemeinde von im Falle eines Neubaus von 7.799.429  Millionen EURO.

 D.h. ein Neubau bei unwirtschaftlichen  Mieterträgen oder keinen Erträgen (unter 6 Euro/qm/Monat)  würde in 50 Jahren wieder den doppelten Betrag der Urspungsinvestition zur Folge haben d.h. Totalverlust und ist wirtschaftlich nicht finanzierbar!

Die kalkulatorische Miete  für einen wirtschaftlichen Betrieb des Bürgerhause würde um eine Kostendeckung zu erreichen bei 6  € pro Quadratmeter liegen..

Zusammenfassung: D.h. der Kosten-Nutzen-Analyse des Büros WP fanden 6,6 Millionen € keinen Eingang.

Für die Entscheidungsträger einer  Projektfinanzierung ist im Gegensatz zu einem reinen Kostenvergleich eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich, die in der Anlage  beigefügt wird.

Da die Finanzierung vom unter Berücksichtigung eines Zuschusses den des Landes der bis spätestens 31.3.2013 beantragt werden müsste, wären zwar mit  Zuschüssen von 1,2 Million zu rechnen, dies erfordert jedoch Baurecht d.h. eine weitere Kostenvorlage für einen Bauantrag durch die Gemeinde bedeutet ohne dass die Gesamtfinanzierung des Projekts sicher gestellt ist.

Die Refinanzierung für die Gemeinde bei dem derzeitigen Schuldenstand von ca. 25 Millionen in Höhe von insgesamt 12.000.844 auf dem Kapitalmarkt  stellt sich zusätzlich als sehr problematisch dar.

Betriebswirtschaftliche Analyse:

Mit Hilfe der Ermittlung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze nach der Annuitätenmethode lässt sich das Verhältnis der Modernisierungskosten zu den gesamten Neubau Kosten in Prozent ermitteln, um eine finanzmathematische Entscheidungsgrundlage zu erhalten.

Erläuterung: Bei einer rein technischen Betrachtung des Kostenvergleichs entsprechen diese 36 % bei einem Kalkulationszinsfuß 5,5% und einer . Restnutzungsdauer des Altbau 50 Jahren Restnutzungsdauer Neubau 100 Jahre als kritische Grenze laut Annuitätstabelle 95 Jahre

Die Bereinigung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und  unter Berücksichtigung der Mieterträge beträgt somit Altbau Mieterträge kalkulatorische per anno 93.420  Euro entspricht drei Euro pro Quadratmeter. Neubau 186.840 Euro bei sechs Euro pro Quadratmeter und Monat.

Die Ermittlung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze nach der Annuitätenmethode ergibt sich aus dem Verhältnis der Modernisierungskosten zu den gesamten Neubau Kosten in Prozent. (Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunktes einer Immobilien-Investition)

FazitDas Verhältnis der Modernisierungskosten zu den gesamten Neubaukosten ergibt, dass  bei wirtschaftlicher Betrachtung der Ersatz bei 43 % der vergleichbaren Neubaukosten liegt und die Ermittlung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze nach der Annuitätenmethode Methode eindeutig zeigt, dass es wirtschaftlicher ist zu modernisieren als einen Neubau zu errichten, vor allem da hierdurch weder Betriebs-noch Verwaltungskosten geringer würden!

 Es ist sehr kritisch zu betrachten das bei einem Neubau ein Jahresverlust von 237.325 Euro bei einer Nutzungsdauer von von 50 Jahren somit ein Totalverlust von 11.866.252 € entsteht ohne dass der Haushalt der Gemeinde dies hergibt!

Empfehlung: Es kann daher aus Wirtschaftlichkeitsgründen ausschließlich die Modernisierung in mehreren  Planstufen und Durchführungsabschnitten und Gewerken unter Einschaltung örtlicher  Betriebe empfohlen werden, die bei der bestehenden Gebäudesubstanz eine wirtschaftlichere Lösung darstellt.

Bewirtschaftungskosten

Selbst die Untersuchung der Bewirtschaftungskosten des jetzigen Bürgerhauses zeigt, dass mit Energiekosten von insgesamt 30.438 Euro (d.h. 3,25 Euro pro qm und Monat)  diese im Toleranzbereich liegen wobei die Energiekosten des Bürgerhauses selbst um 2/3 niedriger sind  als in dem Restaurant und der KITA.

 Betriebskosten

Die Betriebskosten aktuell mit insgesamt 49.000 Euro p.a. (54,43 pro qm und Jahr) zeigen,  dass es sich bei den Kosten und Mängeln nahezu ausschließlich um unterlassene Instandhaltung handelt die bei einem Neubau bei gleicher mangelhaften Unterhaltung ebenso entstehen dürften.




Es stellen sich daher für die Bürger und Steuerzahler an die politisch Verantwortlichen folgende Fragen:


  • Warum wurde das Gebäude "Theodor-Heuss-Schule"  bereits vor Jahren abgerissen obwohl es noch eine wirtschaftliche Restnutzungdauer hatte und durchaus hätte umgenutzt werden können? Hier wäre Platz für Vereine vorahnden gewesen - selbst eine Konzeption eines örtlichen Architekturbüros war vorhanden! Wer hat dies verhindert und warum?
  • Das Grundstück "Theodor-Heuss-Schule" wurde seit über 100 Jahre in Bischofsheim von Bürgern und der Bahn als Deponie genutzt und ist stark kontaminiert!
  • Kindergarten oder sonstige Nutzungen sind ausgeschlossen solange kein Entsorgsgutachten und die Risiken bekannt sind!
  • Die Kosten der Altlasten sind weit höher als der Wert des Gutachtens des Verkehrswertes!!! Soll hier die Gemeinde durch den Kreis im Falle eines möglichen Kaufs geschädigt werden?
  • Eigentümer des Grundstücks ist der Kreis Gross-Gerau. Warum sollte die Gemeinde Bischofsheim dieses Grundstück mit bekannten Altlasten erwerben ? Art und Mass der baulichen Nutzung dieses Grundstücks ist somit Sache des Eigentümers, des Kreise Gross-Gerau und nicht der Gemeinde Bschofsheim!
  • Warum werden auf Kosten der Gemeinde für ein Grundstück des Kreises bereits teure Gutachten für die Verwertung im Auftrag und zu Lasten der Gemeinde Bischofsheim und ihrer Steuerzahler erstellt? 
  • Eine anteilige Förderung der Vorbereitungskosten aus Steuermitteln der Massnahme "Einfache Stadterneuerung  "An der Bahn" ist förderungsrechtlich keinesfalls zulässig! (Sie AVV Hessen)
  • Warum soll die Gemeinde Bischofsheim eine Kantine für die Mangold-Schule auf ihrem Grundstück errichten für die der Kreis Kostenträger ist? Der Kreis ist heute bereits unter dem Schutzschirm - dies hätte zur Folge dass sogar das Mittagessen der Schulkinder (siehe Gesamtschule Ginsheim von den Bischofsheimer Bürgern zu zahlen wäre!) Warum wird der Bischofsheimer Haushalt bereits heute mit Kreis-und Schulumlage von 68% belastet obwohl Bischofsheim nichts zu verteilen hat und die Gebührenschraube bereits am Anschlag der Schmerzgrenze für die Bürger liegt! 
  • Warum soll die Gemeinde Bischofsheim Köstenträger für eine Ausbildungswerkstatt des Kreises Gross-Gerau sein, die keine nachhaltigen Mieterträge erbringt und in der kein Bischofsheimer Jugendlicher ausgebildet wird?
  • Warum soll ein bestehendes Bürgerhaus abgerissen werden das noch eine technische Restnutzuungsdauer von mindestens 50 Jahren hat (vgl. sonstige Bürgerhäuser wie Bauschheim etc.) statt eine nachhaltigen Ertragssituation zu erreichen die auch Investitionen für die unterlassene Instandhaltung sicherstellt?
  • Warum wurde kein termingerechter Antrag auf die Aufnahme in das Landesprogramm gestellt, obwohl gemäß Verwaltungsrichtlinien über den Einsatz dieses Projekt nicht förderungsfähig ist!
  •  Warum erklärt die SPD den Bürgern nicht klipp und klar die Wahrheit, dass man bereits Absprachen mit dem Betreiber des Altenheimes zur Erweiterung hat, der Kreis sein belastetes Grundstück Theodor-Heuss-Schule los werden will und dafür die völlig intakte Kita und das Bürgerhaus geopfert werden sollen?
  • Warum werden die Bürger so hinters Licht geführt und sollen dies auch noch alles bezahlen?
  • Sogenannte "Runde Tische" - wie dies von der schwachen SPD Bürgermeisterin Ulrike Steinbach als Lösungen bei Entscheidungsunfähigkeit immer vorgeschlagen wird, sind reine Alibiveranstaltungen (siehe Thema Bürgerhaushalt), da die Vorgaben politisch und nicht sachgrecht d.h. wirtschaftlich und fachlich qualifiziert erfolgen!
         

BÜRGERINITIATIVE: Aktion "Rettet den Steg"

AKTUELL: VIDEO ABRISS STEG am 23.11.2013 
Bitte hier klicken:    ABRISS STEG BISCHOFSHEIM 23.11.2013





Anstatt Entscheidungen zu treffen und zu handeln und die Bürger über die Hintergründe und Fakten zu informieren erfolgt hier ein Pseudo "Aktionionismus". Statt unverzüglich auf die Fachgutachten der Bahn- Brückenbauingenieure zu reagieren, die das Stahlbauwerk seit Jahren betreuen und klare Vorgaben für das Immobilienmanagement der Gemeinde seit dem Ankauf vorgegeben haben wird nicht gehandelt.

Ist der Bürgermeisterin eigentlich bewusst, dass sie in ihrer Eigenschaft als Verwaltungschefin gemäß ihrem Amtseid  Ihre  Entscheidungen  politisch unabhängig im Interesse aller Bürger zu treffen hat - von deren Steuergeld sie schliesslich bezahlt wird und nicht vom Landrat oder einer Parteigruppierung.

Daher ersetzen teure Gutachten und externe Berater und Event-Manager nicht die Entscheidungskompetenz die parteiunabhängig und gemäß ihrem Amtseid kollegial in Verbindung mit dem demokratisch gewählten Gemeindevorstand gemäß der Verfassung der HGO zu erfolgen hat. 

Es ist höchst erfreulich dass am Beispiel "maroder Steg" sich inzwischen fast 1/3 der Bürger aus Bischofsheim sich an der Aktion "Rettet den Steg" beteiligen und die Mitwirkenden fachlich kompetent und mit grossem Engagement die Verwaltungschefin, die Parteien und deren Gemeindevertreter fachlich davon überzeugen werden, was zu tun ist!

Die neueste Stellungnahme der IG Steg zeigt, dass der Sachverstand der Bürger für die Gemeinde wertvoller ist, als die Pseudo-Gutachten und das Nichthandeln von "ROT-GALB_GRÜN." bite hier anklicken:  Artikel in der Mainspitze 

Dies ist ein zeitnaher Beweis, dass die Beteiligung der Bürger an demokratischen Entscheidungsprozessen in einer kleinen Kommune wichtiger ist als ideologische Machtkämpfe oder Parteistrategien auf Kreis und Landesebene!
  • Geschehen ist an dem Stahlbeton Bauwerk seit dem Kauf durch die Gemeinde im Jahre 1994 wie bei fast allen Immobilien der Gemeinde nichts!
  •  Die Instandhaltungsverpflichtungen für eine Immobilie gilt auch für eine Gemeinde und deren Mitarbeiter im Fachbereich Immobilien Management!
  • Bereits im Jahre 1996 fordert der Städte-und Gemeindebund die Gemeinde auf die in einem Gutachten aufgeführten Mängel auf Kosten der DB AG zu beseitigen. Die Gemeinde (1996 unter alleiniger SPD Mehrheit) unternahm bisher nichts um das Bauwerk zu sichern! 
  •  Ausschlussfristen für eine Beseitigung von bestehenden Unfallgefahren laufen bereits Ende Juli 2012 ab.
  •  Stattdessen aber erfolgt die politische Antwort der Mehrheitsfraktion mit dem Mittel des Bürgerprotestes und des Profilierungsversuches einer Rettung durch ein Gegengutachten! 
  • Statt eine Ausschreibung vor dem Zeitpunkt weiterer Material-und Lohnerhöhung im November 2012 einzuholen glaubt die Politik die Lösung in der Forderung nach Zuschüssen aus Steuergeldern zu finden.
  • Da werden auf Kosten der Steuerzahler 2 Bundestagsabgeordnete unterschiedlicher Parteien aus Berlin eingeflogen sowie 1 Landtagsabgeordnete und 1 Landrat  zu Presseterminen zum Orts-Phototermin präsentiert! (Fluglärmgegner hinhören).
  •  Einziges Ziel der Aktionen: Wie kommen wir an Steuergelder um Versäumnisse von unterlassenen Investitionen in der Verhangenheit bei leeren Kassen auszubügeln! 
  Fakt ist: Warum wurden die Auflagen des Bahngutachtens durch die Verwaltung nicht   umgesetzt?
  • Was soll ein neues Gutachten das die Bürgermeisterin beauftragt hat bringen? Da Gefahr im Verzug ist und die Verkehrssicherheit gefährdet ist besteht dringend Entscheidungs-bzw. Handlungsbedarf!
  • Warum wurde durch das Bauamt der Gemeinde noch keine Ausschreibung für einen Abbruch gestellt - da bekannterweise auch hier für die Bahn ein zeitlicher Vorlauf von 12-24 Monaten erforderlich wird?
  • Im Falle eines Unfalls regelt der Staatsanwalt die Fristversäumnisse und keine Gegengutachten oder politische Forderungen und persönlichen Versäumnisse! 
  • Warum werden nicht bereits EU weite Ausschreibungen getätigt um Alternativen für konstruktive Brückenvarianten ( z.B. aus Leichtbaumaterialien wie Alumnium gemäß DIN 4113 bzw. EE1999 Eurp 9) wie diese international bereits im Brückenbau bereits Anwendung fanden als Entscheidungsgrundlage zu erhalten.

 

Gefahrenpunkte für Radfahrer in Bischofsheim


Aktuell: Hier finden Sie einen YOUTUBE Beitrag zu den Gefahrenpunkten für Radfahrer in 65474 Bischofsheim! Die Mehrheitspartei SPD/GRÜN hat sich vollmundig und ideologisch überfrachtet zwar das Ziel gesetzt Radwege zu verbessern !

Falls auch Sie Unfallschwerpunkte und Gefahren für Radfahrer feststellen geben Sie Ihre Meldungen in den folgenden Link ein: Meldeplattform Radverkehr Region Rhein-Main:

Link: http://www.meldeplattform-radverkehr.de/

 Fakt ist: Ausser einem Schaufensterantrag im Kommunalparlament und Spazierfahrten geschieht nichts!
Beweis: Siehe Video
http://youtu.be/gWlQsMaUD8c

Vorschlag: Aktive Beteiligung der Bürger an der Verkehrsplanung.

 

SPD Vorschlag Photovoltaikanlagen entlang der Autobahn

Quelle: Mainspitze hier klicken: Photovoltaikanlagen entlang der Autobahn

Analyse:
An diesem Antrag dokumentiert sich die Konzeptionslosigkeit und die Entscheidungsstrukturen der sogenannten Koalition von GALB/GRÜN/SPD in einem Gemeindeparlament! Zum grünen Kernthema "Photovoltaik" bringt die SPD Lobby Vorschläge in die Diskussion ein, die vor 20 Jahren aktuell gewesen wären. Der Koalitionspartner GALB/GRÜN wird nicht gefragt - es wird direkt mit JUWI schon verhandelt! Das Paket geht dann als Prüfauftrag an den Gemeindevorstand und die Bürgermeisterin - die vielleicht noch ein Gutachten dazu machen lässt! Alternativen werden weder mit dem Koalitionspartner noch den Bürgern diskutiert! So kann Demokratie nicht funktionieren! Es dokumentiert damit präzise, dass es in dieser 3er Koalition nicht um die Sache, die Bürger und örtlichen Handwerksbetriebe, sondern lediglich um Posten und Macht und Lobby Arbeit geht!

Beurteilung des Vorschlags:

Zum SPD Antrag im Bischofsheimer Bauausschuss: „Photovoltaikanlagen entlang der Autobahn, Bahn etc.“

Die Mehrheitsfraktion von SPD/GRÜNE/GALB hat am 16.06.2012 im Bauausschuss einen Antrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage entlang der A60 und der Bahn beschlossen, in dem die Firma JUWI - eine Vertriebs – Finanzierungs- und Anlagegesellschaft für Photovoltaik bereits benannt wird, obwohl es Bischofsheim mehrere fachlich qualifizierte Gewerbebetriebe gibt, die seit über 20 Jahren bei vielen Bürgern private Photovoltaikanlagen errichtet haben und hier auch ihre Steuern zahlen. Dass hierfür von der Gemeinde Bebauungspläne, private Grundstücksflächen und viel Geld erforderlich würde scheint die Antragsteller nicht zu interessieren. Ist dies bereits ein Ergebnis der von der Koalition SPD/GRÜNE/GALB  für Bischofsheim geforderten Gewerbeförderung aus?

Die Bürger, die seit Jahren mit dem örtlichen Handwerk bereits hoch effiziente Anlagen aus deutscher Produktion betreiben erwarten aber von unseren Kommunalpolitikern keine Werbung zur Förderung des Absatzes von Zertifikaten von windigen Abschreibungsgesellschaften, an denen nur besser verdienende Profit machen, sondern stattdessen eine Unterstützung der örtlichen Fachbetriebe und Lösungen die zu einer Senkung der örtlichen Strompreise führen.

Leiden die örtlichen Genossen und GALB/GRÜN der Mehrheitsfraktion inzwischen unter erheblichem Realitätsverlust? Aus den Zahlen der Einkommensstruktur der örtlichen Steuerzahler und Bankkunden lässt sich absehen, dass kein Bischofsheimer Bürger sich finanziell an solchen Phantasien eines Genossenschaftsmodells beteiligen kann!

Statt daher Schaufensteranträge einzubringen sollte von den Fakten ausgegangen werden, dass Photovoltaik in Bischofsheim bereits Realität wurde, bevor dieses Thema Spielball der Interessenlobby und Ideologien wurde. Nach einem Vierteljahrhundert Praxis – teilweise ohne Steuergelder errichteter Anlagen und ohne EEG-  stellt sich örtlich die Thematik der Energiewende eher wie folgt dar:

Die Erzeugung von Strom auf der Basis von Photovoltaik erfolgt in Bischofsheim  derzeit bei schon fast 30% der privaten Haushalte von ihren eigenen Dächern ohne Landschaftsverbrauch!
Um für die örtlichen Verbraucher eine Senkung des Strompreises (Beschaffungspreis 33% des Strompreises mit sinkender Tendenz um 21% gegenüber 2009) zu erreichen bedeutet dies, die  Kostenfaktoren des Strompreises zu analysieren. Kern einer ideologiefreien lokalen Energiewende ist es daher nicht eine Erweiterung  der Produktion zu Lasten aller Verbraucher - wie die SPD es will-  zu erreichen, sondern die Kostenfaktoren wie das Netznutzungsentgelt (29%), die Konzessionsumlage (6) und die Vertriebskosten (2%) zu senken.
Im Klartext: Die Einspeisung, Verteilung und Speicherung der örtlich produzierten dezentralen Anlagen der Solarenergie bringt erhebliche betriebswirtschaftliche Kostenvorteile als die Produktion subventionierten Solarstroms den alle zu bezahlen haben und nur wenige Vorteile haben.
In Kürze werden an dieser Stelle alternative Berechungen vorgestellt die in Verbindung mit dem Gewinner des Innovationspreises der deutschen Wirtschaft 2012 und der Firma Microsoft entstanden sind. Veraltete Konzepte der Solarlobby gehören ins Archiv!

D.h. die Aufgaben der Kommunalpolitiker in Sachen lokaler Energiepolitik im Interesse aller Bürger und nicht für Kapitalanleger besteht aktuell darin
  • den Rückkauf des Stromnetzes in Bischofsheim anzustreben, d.h. den seinerzeitigen Verkauf des Netzes der ÜWG Groß-Gerau bzw. an die Stadtwerke Mainz  bzw. die RWE wieder rückgängig zu machen! (Vgl. hierzu auch Capri Reise einschlägiger SPD Politiker).
  • Einspeisung der auf den privaten Solardachflächen bereits vorhandenen Energieeinspeiser aus Photovolataik ins kommunale Netz. 
  • Ziel einer örtlichen Energiepolitik im Interesse aller Bürger bedeutet die Zusatzbelastungen durch fremde Netzbetreiber zu vermeiden und bei Verlängerung des Konzessionsvertrages für das örtliche Stromnetz unserer Gemeinde durch eine kompetente Verhandlungsführung dieses Netz wieder zurück an die Kommune zurück zu gewinnen mit einer Beteiligung der Gemeinde am Ertrag.
  • Das heisst aber auch die individuellen Netzentgelte mit den örtlichen privaten Einspeisern von Strom aus  Photovoltaik wären in gesonderten Verträgen zu verhandeln und zu einem Bürgernetz zusammen zu führen! 
  • Nur so kann das Ziel einer örtlichen Energiewende erreicht werden! Nicht das Vermögen von reichen Genossen- bzw. Bürgerbeteiligungsmodellen sollte durch Erhöhung Ihrer Renditen aus Kapitalbeteiligungen an Abschreibungsgesellschaften für Photovoltaik und Energie durch Bereitstellung von Grundstücken und Planungsrecht erhöht werden, sondern die  Interessen der Bürger-und Mieter mit dem Ziel niedriger Strompreise haben Vorrang!

Haben GALB/GRÜN und SPD die Energiewende in Bischofsheim  verschlafen?

Die Entscheidung der Bundeskanzlerin und Physikerin Merkel  zur Abschaltung  sämtlicher Atomkraftwerke in Deutschland ist längst Geschichte. Hinzu kommt, dass die Förderung der Photovoltaik in Deutschland  bereits 2012 zu einem Überangebot  von regenerativer Energie geführt hat,  so dass der am Markt gehandelte  Strompreis an der Strombörse in Leipzig  zeitweise bis  auf 1 Cent gefallen ist. Bedauerlicherweise  haben wir Verbraucher aber davon nichts, da Steuern, Abgaben und vor allem durch erhebliche Netzgebühren den Strompreis bestimmen! Hier gilt: Die Eigentümer der Stromnetze aber haben die Lizenz zum Geld drucken.


 Diese Fakten haben bereits viele Gemeinden in Deutschland erkannt und gehandelt indem Sie Ihr eigenes Stromnetz betreiben. Diesen  wichtigsten 3. Schritt der Energiewende die Unabhängigkeit von überregionalen Versorgern zu erreichen bringt sowohl langfristige Kostenvorteile für die Bürger und die örtlichen Haushalte.

Sind die Stromnetze im kommunaler Hand  und werden zusätzlich die örtlichen Photovoltaikanlagen ins örtliche Netz eingespeist und nur die Spitzenlast zugekauft lassen sich sowohl die Netzkosten, Konzessionsabgaben, Werbungs-und Vertriebskosten etc. einsparen  und damit der Strompreise für die Bürger billiger gestalten( ca. 1/3  des Strompreise sind nur Netzkosten mit steigender Tendenz,  denn je mehr Windkraftparks und Photovoltaikanlagen ans Netz gehen desto stärker steigen die Netzkosten)!

 Bei den derzeitig historisch niedrigen Zinsen und der geeigneten Technik ist dies auch für kleine Gemeinden finanzierbar, organisierbar  und ein wichtiger  Standortvorteil.

Fakt ist, dass die Bürger in Bischofsheim  bereits über 100 Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung errichtet haben  und im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Haushalt 2012 zu diesem Thema bereits konkrete Vorschläge vorhanden waren.  Leider hat sich aber weder die Verwaltung noch die Politik  mit dem Vorschlag zur Einspeisung von Photovoltaik und der technischen und organisatorischen Lösung beschäftigt, sondern in Bischofsheim beschäftigen  sich die örtlichen Grünen/GALB und die SPD  immer noch mit dem Thema der Förderung des weiteren Ausbaus der Photovoltaik und dies trotz tiefroten Haushalts!


Daher war auch die Veranstaltung im Palazzo am 12.03.2013 überflüssig – da die Frage  an den Vorsitzenden des Gemeindevorstands, Herrn Beorchia GALB/GRÜN sowie die Bürgermeisterin  warum nur  wenige Tage nach dieser Veranstaltung über die Energiewende  die politische Mehrheit in Bischofsheim  genau das Gegenteil beschlossen hat – bis heute unbeantwortet blieb: Übertragung des Bischofsheimer Stromnetzes an die Riedwerke GmbH & Co. KG ( Soll durch solche Heuschrecken-Konstruktionen  etwa der tiefrote Kreishaushalt  saniert werden?)


 GRÜN/GALB und SPD  sind  somit voll verantwortlich für Preissteigerungen von Strom   da diese Entscheidung langfristig zu Kostensteigerungen für die Bischofsheimer Bürger führen wird. Hier kommt dass erneut für Bischofsheim  eine Gelegenheit verpasst wurde sowohl  den defizitären Haushalt zu sanieren als auch die Strompreise für die Bürger im Griff zu behalten.

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